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Die neue Verordnung

Foto: lpa

In den Gesundheits-, Pflege- und Sozialfürsorgeeinrichtungen gilt weiterhin und vorerst bis zum 30. April 2023 die Maskenpflicht. Die entsprechende Verordnung hat der Landeshauptmann unterzeichnet.

Die Maskenpflicht in den Krankenhäusern und den anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und der Sozialfürsorge bleibt auch in Südtirol weiterhin aufrecht.

Sie gilt für das Personal dieser Einrichtungen, für die Patienten und Gäste sowie für die Besucher und Besucherinnen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in seiner am Montag unterzeichneten Dringlichkeitsmaßnahme „zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie nach Beendigung des gesamtstaatlichen Notstandes“ die Vorgaben der Verordnung des Gesundheitsministers vom 29. Dezember 2022 übernommen und auch für Südtirol die Maskenpflicht in Gesundheits-, Sozialpflege- und Sozialfürsorgeeinrichtungen vorerst bis zum 30. April 2023 verlängert. 

Maskenpflicht bis 30. April 2023 verlängert

Die Maskenpflicht gilt somit neben dem Gesundheitswesen weiterhin auch für die Aufnahmeeinrichtungen, für die Seniorenwohnheime, die betreuten Pflegeheime (RSA), die Hospize, die Rehabilitationseinrichtungen, die Wohneinrichtungen für ältere Menschen einschließlich der Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen (Einrichtungen laut Art. 44 des Dekretes des Ministerratspräsidenten vom 12. Jänner 2017).

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit Krankheiten oder Behinderungen, die mit dem Tragen einer Maske unvereinbar sind. Auch Menschen, die mit jemandem mit einer solchen Beeinträchtigung kommunizieren müssen und dabei die Atemschutzmaske nicht tragen können, sind von der Pflicht befreit.

Kein Impfnachweis mehr für Besuch im Seniorenwohn- oder Pflegeheim

Nicht länger gilt die Vorschrift, dass für den Besuch in einem Seniorenwohnheim oder einem Pflegeheim drei Corona-Impfungen beziehungsweise zwei Impfdosen und negativer Covid-19-Test nachzuweisen sind. Diese Regelung ist zum Jahresende verfallen und wurde nicht verlängert.

Informationen

Die Verordnung Nr. 1/2023 und weitere Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

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  • nochasupergscheiter

    Finde ich auch dass das nicht richtig ist… aber die Politik hat selbst schuld…
    Überall wo etwas passiert werden die schuldigen gesucht….
    Jedenfalls in der privatwirtschaft, Unfälle im öffentlichen Bereich und Verfehlungen werden vertuscht weil die Herren von ihren eigenen Regelungen und strafen nicht betroffen sein wollen….
    Gleiches mit diesen Regelungen auch ein kompatscher hat nicht die palle zuzugeben dass das alles Blödsinn ist… Könnte ja jemand klagen wegen irgendwas…

    • andreas1234567

      Hallo @nochasupergscheiter,

      das Argument mit “ es könnte ja jemand klagen“ hab ich vergessen, das ist Feigheit vor klagewütigen Zeugen Coronas.

      Bei uns in D auf der Arbeit gibt es offiziell auch noch „Massnahmen“ weil es per Gesetz jedem Spinner erlaubt ist zu klagen wenn er sich die tödlichste aller Krankheiten eingefangen hat und der Meinung ist es wäre bei der Arbeit geschehen und der Arbeitgeber hätte ihn nicht ausreichend geschützt.

      Ganz offiziell und natürlich niemand hält sich offiziell daran aber es gilt:

      Wenn sich zwei Personen in einem Innenraum treffen ist eine Maske zu tragen.
      Zeigen sich die Mitarbeiter gegenseitig ein Bild eines tagesaktuellen Selbsttestes darf die Maske abgenommen werden.
      Das ist eine Absurdität die sich Monty Python nicht getraut hat auszudenken.

      Ich ergänze die Bande der Nutzniesser dieser Pandemie um klagewütige Anwälte die auch ihren Honig aus diesem gehirnentkerntem Wahnsinn saugen wollen.

      Ich bin seit jetzt 32 Monaten einfach nur ungläubig erstaunt was seit März 2020 vor sich geht, es ist eine Mischung aus Wut, Fassungslosigkeit,Belustigung und ungläubigem Staunen.

      Auf Wiedersehen in den hausverstandsreichen Regionen Südtirols

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    die Bewohner in den Seniorenheimen leben dort und denen diesen Lappen in ihrem Lebensbereich vorzuschreiben ist eine Entmündigung.
    Wenn es wenigstens im Ansatz einen sachlichen Sinn machen würde..

    Auch pflegebedürftige Bewohner eines Seniorenheims sind immer noch Menschen mit unantastbaren Grundrechten und diesen Personen diesen Gesichtslappen per Verordnung ins Gesicht zu tackern und das auch von allen Besuchern dieser Menschen zu verlangen degradiert die Bewohner zu Menschen zweiter Klasse.
    Wollte erst „Anbindevieh“ schreiben aber hinaus dürfen die Senioren ja schon noch. Auch das war monatelang anders.

    Es ist eine Schande und weil die Kirchen meist federführende Betreiber dieser Einrichtungen sind sollen die sich gleich komplett mitschämen und sich demnächst ihre Sonntagspredigten einfach sparen..

    Und zuletzt, diese Verordnung wird geradezu einen Ansturm auf den Bereich der Pflegeberufe auslösen, wer möchte nicht den ganzen Tag ein Arbeitsumfeld wie bei einer Zombieapokalypse geniessen?

    Immerhin müssen sich die Besucher dieser Heimbewohner nicht mehr Zwangsspritzen lassen um überhaupt als Besucher eingelassen zu werden.

    Im Strafrecht nennt sich das Nötigung, seit Monaten ist unbestreitbar die Wunderspritzen schützen weder vor Infektion noch vor Weitergabe und jetzt hebt man diese staatliche Dauerstraftat gnädigerweise auf

    Sind ja nur nutzlose Alte, sterben eh bald, da gibt es auch keine Fürsprecher. Viel wichtiger und deswegen mehr und lautstarke Fürsprecher hat der durch Silvesterböller für 10 Minuten verängstigte Rehpinscher

    Auf Wiedersehen aber bloss nicht in einem „christlich“ betriebenem Südtiroler Altenheim

  • sigo70

    „Dringlichkeitsmaßnahme des
    Landeshauptmanns bei GEFAHR IM
    VERZUG“ wieso immer noch dringend? Welche Gefahr im Verzug?
    Mittlerweile geht es wohl nicht nur mehr um den Schutz vor Covid, sondern wird auch mit dem Schutz vor Grippe argumentiert. Sind nicht die meisten dagegen geimpft?
    Meiner Meinung sollten zumindest Bewohner frei entscheiden dürfen ob sie weiter Maske tragen wollen oder nicht.

    • andreas1234567

      Hallo @sigo70,

      ich hab da nur eine einzige Erklärung, der LH Kompatscher hat keine Altvorderen im Altenheim denen er beim nächsten Besuch erklären muss warum er diese Entmündigungserklärung genehmigt und unterschrieben hat.

      Ich bin einfach nur wütend und wenn ich sehe wie die Alten in den letzten 2,5 Jahren behandelt wurden und diese dauerhafte Entmündigung nun „einfach so“ fortgeführt wird dann braucht es Widerrede und Protest.

      Hier dürfen die Familienangehörigen auch mal laut werden.

      Es ist doch ein gesellschaftlicher Irrsinn wenn es auf dieser Plattform mindestens ein halbes Dutzend Aussendungen diverser Vereine und Plärrer gegeben hat weil irgendein Viehzeug durch das Jahreswechselbrauchtum in seinem Wohlbefinden zwischen 0 und 0:30 Uhr am 1.1.23 gestört sein könnte und eine Verlängerung der Entmündigung der Seniorenheimbewohner und ihrer Besucher mal eben so um ein Quartal verlängert wird..Ohne das irgendein Verband, Verein, Kirchenheini oder Wichtigmacher was zu melden hat.

      Auf Wiedersehen in Südtirol in den Regionen wo die Alten noch iin Würde heimgehen dürfen und nicht wie eine alberne Witzfigur mit einem nutzlosem Kaffeefilter a la FFP2 gegen „Feinstaub“ im Gesicht beim letzten Atemzug

    • heracleummantegazziani

      Tun Sie nur so, oder sind Sie tatsächlich so?

  • luis2

    Soweit ich informiert bin muss der, der den LH im Herbst wählen möchte, bei den Wahlen auch maskiert sein.
    Warte noch auf die Verordnung

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