Gelockerte Regeln
Aufgrund der aktuellen Infektionslage treten ab 1. Jänner 2022 neue Zutrittsregelungen für die Besucherinnen und Besucher in den Krankenhäusern in Kraft.
- Mit Anfang des Jahres fallen die Zutrittskontrollen an den Eingängen der Krankenhäuser weg;
- für alle Personen, die das Krankenhaus betreten, ist das Tragen einer chirurgischen bzw. einer FFP-2-Maske weiterhin vorgesehen;
- bei Symptomen, die mit einer Covid-19-Erkrankung vereinbar sind, ist von einem Krankenhausbesuch abzusehen;
- die Besuchszeiten, die im Eingangsbereich der Einrichtungen bzw. vor den Abteilungen angegeben sind, müssen eingehalten werden;
- der Zutritt zu den Abteilungen außerhalb dieser Zeiten muss vom verantwortlichen Arzt/der verantwortlichen Ärztin genehmigt werden;
- jede Abteilung kann aufgrund besonderer Situationen (z.B. besondere, fragile Patientinnen/Patienten, Entwicklung eines Infektionsherdes) in Absprache mit der jeweiligen ärztlichen Direktion eine Besuchseinschränkung bzw. eine Änderung der Besuchszeiten vereinbaren;
- in den Ambulatorien ist kein Limit an Begleitpersonen für Patienten vorgesehen.
Sollten bis Jahresende vom Gesundheitsministerium anderslautende Maßnahmen entschieden werden, so werden diese mitgeteilt.
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