Sture Gemeinde
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Gericht Bozen, Abteilung für Arbeitsrecht, der Klage der Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB CGIL, die von Rechtsanwalt Mauro De Pascalis vertreten wurde, stattgegeben und das Verhalten der Gemeinde Barbian für unrechtmäßig erklärt.
Die Gemeinde Barbian hatte einem ihrer Bediensteten einen unbezahlten Wartestandurlaub für Gewerkschaftstätigkeit gemäß dem Arbeitnehmerstatut verweigert.
Der Antrag für die Bedienstete der Gemeinde, in der Funktion einer Gewerkschaftsdelegierten für die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst, war mehrfach abgewiesen worden, so dass die Gewerkschaft gezwungen war, sich an den Arbeitsrichter Giulio Scaramuzzino zu wenden.
Die Generalsekretärin des öffentlichen Dienstes AGB/Cgil Angelika Hofer zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis des Urteils: „Es ist von grundlegender Bedeutung, den allgemeinen Grundsatz der Achtung der Gewerkschaftsrechte zu bekräftigen, den eine öffentliche Einrichtung stets beachten sollte“.
In seinem Urteil ordnete das Gericht Bozen die sofortige Aufhebung des Verhaltens der Gemeinde Barbian an, welche nun den unbezahlten Wartestand für Gewerkschaftstätigkeit gewähren muss.
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Kommentare (10)
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netzexperte
Es ist ja nicht so, dass unbezahlter Wartestand keine Kosten verursachen würde, die letztlich auf Kosten der Steuerzahler gehen – es wäre höchst an der Zeit, sowohl das Modell der Gewerkschaften, als auch jenes der Arbeitsgerichte grundlegend zu reformieren und der heutigen Zeit anzupassen. Wir leben nicht mehr in den 60ern des letzten Jahrhunderts.
andreas
Was genau möchtest du reformieren und was ist das besondere an der heutige Zeit, dass da etwas angepasst werden muss?
hallihallo
netzexperte, es wäre höchst an der zeit, die öffentliche verwaltung zu reformieren, sprich angestellte , die verstehen, daß sie im dienste der bevölkerung stehen und nicht , daß die bevölkerung dokimente von einem amt zum anderen ( in der selben gemeindehaus ) bringen muß, weil die angestellten behaupten, daß dies nicht ihre aufgabe sei. angestellte die nicht ihre aufgabe verrichten, müssen leichter kündbar sein und vor allem müßten sie auch für ihre fehler haften.
hallihallo
abgesehen von oben geschriebenen , bin ich der meinung, daß unbezahlter urlaub kein problem sein müßte.
robby
Netzexperte vielleicht aber ganz sicher kein Arbeitsrechtsexperte.
romy1988
Wenn unbezahlter Wartestand den Arbeitsplatz sichert, aber nicht die Rentenfortzahlung beinhaltet, ist es in Ordnung, ansonsten nicht. So etwas muss nicht der Steuerzahler übernehmen müssen.
ostern
@
Und wenn unsere , möchtegerne Politiker sei es in Rom sowie in Bozen abwesend sind , und dann?
Hast wohl keine Ahnung von wegen Gewekschaft. Die Gew. Freistellungen sind gesetzlich definiert.
dn
Auch wenn das den Minineos nicht gefällt, ist gesetzlich geregelt.
dn
Übrigens, war die Frau vom Bürgermeister (Sabina Kaslatter Mur) nicht bei den ArbeitnehmerInnen? Nun ja, er ist Bauer und kein Arbeitnehmer.
robby
Immer schön wenn ein Dorfkaiser seinen Sturschädel neigen muss