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Die neuen Bauern-Regeln

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Der Bettenstopp-Kompromiss vom vergangenen Sommer bringt nun neue Regeln für den Urlaub auf dem Bauernhof: Chalets sind weiterhin (ausnahmsweise) erlaubt, es kann auf bis zu 15 Betten aufgestockt werden.

von Thomas Vikoler

Was wurde vergangenen Sommer gestritten innerhalb der SVP über den Bettenstopp von Tourismuslandesrat Arnold Schuler und die Frage, ob Urlaub auf dem Bauernhof mit ins Bettenkontingent hineingenommen werden sollte oder nicht.

Es gab schließlich einen Kompromiss: UaB sollte beim Kontingent nicht mitgezählt werden, dafür sollten strengere Regeln für diese landwirtschaftliche Nebentätigkeit (die derzeit nicht selten die Haupttätigkeit darstellt) eingeführt werden. Gestern hat die Landesregierung einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Die landwirtschaftliche Tätigkeit und der Einsatz von eigenen Produkten sollen im Vordergrund stehen“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Stoßrichtung der neuen Bestimmung. Landesrat Schuler spricht von einer „Stärkung der bäuerlichen Familie“ und insbesondere der kleineren Höfe.

Der Beschluss gilt für aktuelle UaB-Betriebe, die ihre Bettenzahl aufstocken wollen, insbesondere aber für neue, die nicht unter die Kontingentierung fallen (wollen), also keinen Antrag an die Gemeinde auf Bettenzuweisungen stellen.

Die Bettenanzahl kann nach der neuen Regelung – im Normalfall – auf bis zu acht Betten pro Betrieb aufgestockt werden. Untergebracht werden können die Gäste in bis zu zwei Ferienwohnungen oder vier Gästezimmern. Wenn ein Familienmitglied am Hof arbeitet (hier gilt eine Bauernversicherung als Voraussetzung), kann die Aufstockung auf 15 Betten erfolgen. Also doch ein stattlicher Nebenerwerb.

Und: Für Unternehmen, in denen ein Mitglied der Kernfamilie beziehungsweise der Altbauer aktiv, kontinuierlich und selbstständig den Hof bearbeitet und auch an der Hofstelle wohnt, gilt eine zusätzliche Sondergenehmigung: In solchen Betrieben darf die Bettenanzahl auf maximal 15 Betten erhöht werden.

Mit der neuen Regelung soll zudem der Chalet-Wildwuchs auf Bauernhöfen zumindest teilweise einschränken. Zusätzliche bzw. neue Ferienwohnungen oder Gästezimmer müssen sich in einem einzigen Gebäude an der Hofstelle befinden. Kompakte Bauweise nannte man das früher.

Allerdings mit Ausnahmen: Wenn das Gebäude unter Denkmal- oder Ensembleschutz ist, kann die Gemeinde auch getrennte Bauten genehmigen.

Mit Spannung erwartet wurden die im SVP-Kompromiss angekündigten Qualitätskriterien für Urlaub-auf-dem Bauernhof-Betriebe, die sie von klassischen Beherbergungsbetrieben unterscheiden sollten.

Die neue Regel lautet: Innerhalb eines Jahres nach der Bettenaufstockung muss der Betrieb mit mindestens drei von fünf Blumen eingestuft werden oder die Teilnahme an einer registrierten und geschützten Qualitätsmarke erreichen sowie eine Verkaufsecke oder einen Hofladen mit mindestens drei veredelten Produkten oder ganzjährig Frühstück mit mindestens vier hofeigenen Produkten anbieten.

Kontrollieren sollten das Ganze die Gemeinden, die bisher, was die Verpflichtung zur „vorwiegenden landwirtschaftlichen Tätigkeit bei UaB betrifft, zumeist wegschauten.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (17)

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  • sougeatsnet

    Nagel endlich die Stalltür zu und mach etwas was Geld einbringt. Nicht jammern, sondern etwas machen.

  • murega

    Warum ist die Gemeinde für die Kontrolle zuständig und nicht eine externe Person. Zuerwerb für die Bauern in Ehren – jedoch generieren Bauern teilweise 6-stellige Umsätze mit den Zimmern/Ferienwohnungen – das darf nicht sein und sollte auch dementsprechend kontrolliert werden.
    Ich persönlich bin nach wie vor der Meinung, dass der Umsatz ein wichtiges Kriterium sein sollte. Z.B. Überschreitet der Umsatz mit Zimmern/Ferienwohnungen den Betrag von z.B. 40.000€/Jahr sollte der Gesamtbetrag ganz normaler Besteuerung (inkl. GIS) unterliegen.

    • honsi

      @murega Dann rechne mal nach wieviel nur eine Wohnung an Investitionskosten ausmacht und wie weit man mit 40.000€ Umsatz kommt um die Raten zu tilgen

    • rumer

      @murega
      Ich kann dich beruhigen, die Einnahmen unterliegen einer normalen Besteuerung. Kannst du alles unter den Steuergesetzgebungen nachlesen. Es wird ein pauschaler Gewinn von 25% des Umsatzes angenommen und darauf Steuern berechnet, Somit zahlt die Bäuerin verhältnismäßig mehr als jeder Hotellier.
      GIS ist etwas speziell: Agritourismus in ganz Italien zahlt keine GIS (IMU), in Südtirol muss aber gezahlt werden.
      UaB ist schon begrenzt, auf maximal 5 Ferienwohnungen…..was willlst du noch begrenzen? Die Automarken der Gäste? Deren Herkunft? Wieviel Fürze sie jeden Tag lassen dürfen?
      Einige Kommentatoren sind nur noch lächerlich

      • honsi

        @rumer Und die Steuersätze sind progressiv.

      • hallihallo

        rumer, dann mußt du doch einverstanden sein, daß alles wie bei den gastbetrieben besteuert wird, wenn ihr so mehr zahlt. alles inkl. imu.
        gleiches gewerbe, gleiche steuern. wäre ja eigentlich nur logisch.

        • rumer

          @hallihallo
          es geht hier nicht darum, ob ich oder du oder die LR einverstanden sind. Der Staat macht die Steuergesetze und der unterscheidet zwischen großen, mittleren und kleinen Betrieben. Ein UaB ist ein Kleinbetrieb, ein Gasthof ein mittlerer.
          Bei mittleren und großen verlang der Staat eine Bilanz. Das ist die gerechteste Form des Steuerzahlens.
          Bei Kleinbetrieben, und zwar allen, auch Handwerkern usw, ist es für den Staat einträglicher, die Steuern teils oder komplett mit Pauschalen zu berechnen. Der Handwerker/UaB spart sich die Bilanzerstellung (das sind einige Tausend Euro) und der Staat kassiert dafür über die Pauschalen MEHR ab. Also eine absolute Win-Situation für den Staat.
          Gleiches Gewerbe: ja, aber die Größe macht den Unterschied und somit auch die Berechnung der Steuer.

  • tirolersepp

    Nebenerwerbsbauern haben Zukunft !!!

    Vollerwerb führt geradewegs in die Schuldenfalle !!!

    Milch wird immer billig bleiben für die Masse der Bevölkerung !

  • exodus

    @ alpengruss Sie sind aber lustig, aber vor allem sehr egoistisch. Von was soll denn der Staat leben wenn es keine Steuerzahler gäbe? Mit Ihrer Mentalität wäre es an der Zeit die Stalltüre zu schließen, Schmarotzer braucht niemand….

    • imker999

      Bauern als Schmarotzer zu bezeichnen ist schon sehr beleidigend. Woher beziehst du dein Essen? Meinst du im Ausland werden Lebensmittel ohne Förderungen produziert. Ohne Schmarotzer würde wohl auch dein Teller leer bleiben. Weitsicht ist wohl eher ein Fremdwort für dich. Deinen Egoismus nach eher Versager?

    • rumer

      @exodus
      Fall nicht auf den Troll alpengruss rein, Der schreibt nur um die Bauern zu diskreditieren.

  • exodus

    @imker999 Deinem Egoismus nach eher Versager= Ihrer Schreibart nach eher Analphabet. Habe ein gute Position in meinem Leben, nie einen Zuschuss bekommen, wäre auch nicht möglich, aber ist in Ordnung. Mit meinen Steuergeldern werden leider so ungebildete und beleidigende Personen wie Sie finanziert, schade….

    • imker999

      Da habe ich wohl den Nagel auf den Kopf getroffen?
      Ja in Deutsch war ich immer etwas schwach. Deswegen lebt es sich aber nicht schlechter.
      Bin selber Arbeitnehmer und Finanziere mich selber. Halt den Ball etwas flacher.

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