Die Ortspolizei-Reform
Ab 2023 kann das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst finanzieren. Die Landesregierung hat die Zusatzvereinbarung genehmigt.
Ab dem 1. Jänner 2023 finanziert das Land die Zusammenarbeit der Gemeinden im Bereich des Ortspolizeidienstes.
Nachdem die Landesregierung in der vorvergangenen Woche als ersten Schritt die Mustervereinbarung für diese Zusammenarbeit genehmigt hatte, hat sie nun dem Entwurf für die Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022 zugestimmt, die eine Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst möglich macht.
Diese Zusatzvereinbarung tritt nach der Unterzeichnung durch Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Präsidenten des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, in Kraft, so dass die Gemeinden ihre Finanzierungsgesuche bald einreichen können. Gesuchstermine sind jeweils der 30. April und der 31. Oktober.
Die jährliche Finanzierung für den Ortspolizeidienst ergibt sich im Sinne der von der Landesregierung genehmigten Zusatzvereinbarung aus der gesamten Einwohnerzahl der teilnehmenden Gemeinden, wobei pro 4000 Einwohnenden 25.000 Euro zustehen. Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 5000 Personen werden pauschal als Gemeinden mit 5000 Einwohnenden betrachtet.
Mustervereinbarung für alle neuen Vereinbarungen
Die Vereinbarung gibt die Voraussetzungen für eine Finanzierung vor und legt fest, dass auch Bezirksgemeinschaften den Ortspolizeidienst organisieren und entsprechende Finanzierungen erhalten können.
Nicht zulässig ist, dass Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften mit mehreren Gemeinden separate Vereinbarungen eingehen. Vorgesehen sind außerdem Personalmindeststandards für die Zulassung zur Finanzierung. Vereinbarungen, die vor Jahresende 2022 abgeschlossen wurden, können vorerst in der bestehenden Form weitergeführt werden und können finanziert werden, wenn sie alle Voraussetzungen der Zusatzvereinbarung erfüllen. Allen neuen Vereinbarungen muss die neue Mustervereinbarung zugrunde liegen. Vorgegeben wird auch eine Mindestlaufzeit der Kooperationsvereinbarungen von zehn Jahren. Zudem muss der der gemeinsam geführte Ortspolizeidienst alle Tätigkeitsbereiche des Polizeidienstes umfassen.
„Damit alle Gemeinden ihr breites und komplexes Aufgabenspektrum gut bewältigen sowie Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Dienstleistungen garantieren können, ist die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg sinnvoll und notwendig.
In den vergangenen Jahren hat das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit in den unterschiedlichsten Bereichen – vom Meldeamt, den Sekretariatsdiensten und der Personalverwaltung über die öffentlichen Arbeiten und die Lizenzvergabe bis hin zu Buchhaltung und dem Gemeindesekretärsdienst – mit mehreren Millionen Euro unterstützt“, berichtet Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher: „Wir verwenden dafür Finanzmittel der Region: Im Jahr sind das rund sieben Millionen Euro, die das Trentino vor allem für die Zusammenlegung von Gemeinden einsetzt. Ab 2023 besteht nun für Gemeinden, die den wichtigen Dienst der Ortspolizei gemeindegrenzüberschreitend organisieren, die Möglichkeit, eine entsprechende Finanzierung im Rahmen der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit zu erhalten.“
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