Der Landessenioren-Beirat
Mit der Genehmigung der Geschäftsordnung wurde die Voraussetzung für die Einsetzung des neuen Seniorengremiums geschaffen. Der Beirat ist mit dem Landesgesetz zum Aktiven Altern eingeführt worden.
Das Land Südtirol setzt die nächsten Schritte in Richtung Unterstützung des Aktiven Alterns: Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung der Geschäftsordnung des Landesseniorenbeirates zugestimmt.
Damit kann dieses neue Gremium im nächsten Jahr seine Tätigkeit aufnehmen.
Für Landesrätin Deeg war es wichtig, möglichst schnell in die Umsetzung des Landesgesetzes zu gehen: „Seniorinnen und Senioren sind eine wichtige Ressource des Wissens und bringen einen großen Erfahrungsschatz mit. Es ist wichtig, dass sie und ihre Anliegen mehr Gehör finden und sich auch aktiv und direkt in die politische Entscheidungsfindung einbringen können.“
Der Landesseniorenbeirat ist mit dem neuen Landesgesetz zum Aktiven Altern (LG 12/2022) eingeführt worden und soll der Landesregierung als beratendes Organ zum aktiven Altern und zu seniorenrelevanten Themen zur Seite stehen.
15 Mitglieder im Beirat
Laut Geschäftsordnung wird der Landesseniorenbeirat aus insgesamt 15 Mitgliedern bestehen, nämlich aus Vertretungen der Gemeinden, der Sozialdienste, der Gemeindeseniorenbeiräte, der Dienste für Seniorinnen und Senioren, der Gewerkschaften und der Rentnergewerkschaften, des Dritten Sektors, der Wirtschaftsverbände sowie der oder dem zuständigen Seniorenlandesrätin beziehungsweise des -landesrates. Letztere beziehungsweise letzterer übernimmt den Vorsitz im Beirat.
Die Aufgaben des Beirates
Zu den Aufgaben des Beirates zählen die Erarbeitung von Vorschlägen für seniorenpolitische Maßnahmen, die Stellungnahmen zu Themen, die das aktive Altern oder seniorenrelevante Bereiche betreffen, die Erarbeitung eines Dreijahresprogrammes zur Umsetzung des Landesgesetzes und eines Tätigkeitsberichtes.
Der Landesseniorenbeirat soll sich zu einem direkten Ansprechpartner für die ältere Generation entwickeln, auch für jene Organisationen, die nicht direkt im Beirat vertreten sind. „Mit der Einrichtung des Landesseniorenbeirates wird einem Wunsch vieler Seniorenorganisationen nachgekommen“, hält Landesrätin Deeg fest. Geplant ist, dass der Landesseniorenbeirat im ersten Halbjahr 2023 seine Tätigkeit aufnimmt, dafür laufen nun die entsprechenden Vorbereitungen im Landesamt für Senioren und Sozialsprengel.
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