„Mehr Tiefen als Höhen“
Der ASGB kritisiert den Beschluss der Landesregierung zu den Änderungen bei den Leistungen der finanziellen Sozialhilfe – und kündigt eine rechtliche Prüfung an.
Der Beschluss der Landesregierung zu Änderungen bei den Leistungen der finanziellen Sozialhilfe des Landes ab Jänner 2023, so Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), habe mehr Tiefen als Höhen. Besonders erbost ist Tschenett darüber, dass von Verwandten ersten Grades erhaltene Beträge ab 1.000 Euro pro Gesuch für den Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen als Einkommen gezählt werden sollen: „Es ist gelinde gesagt eine Frechheit, wenn einer Oma, die in Abwesenheit der Eltern auf das Enkelkind schaut, für dieses kocht und dafür einen finanziellen Beitrag der Eltern erhält, die Summe über 1.000 Euro als Einkommen berechnet wird. Dieses Prozedere, welches einige Sozialsprengel gemäß diversen Gerichtsurteilen bereits nicht konform mit geltendem Recht angewandt haben, hat dazu geführt, dass vielen Antragstellern das Gesuch abgelehnt wurde. Nun soll diese Untugend mittels Gesetz legitimiert werden. Ich muss mir schon die Frage stellen, was das soll, denn jeder Antragsteller ist bereits verpflichtet, dem Gesuch eine EEVE-Erklärung beizulegen. Die eventuelle Zuwendung beeinflusst bereits den Durchschnittssaldo des betreffenden Jahres – warum soll diese Zuwendung als Einkommen zählen? Es kann sich ja auch z.B. um eine simple Unkostenpauschale halten.“
Tschenett zweifelt daran, dass dieses Vorgehen rechtskonform ist und kündigt eine rechtliche Prüfung dieses Beschlusses an: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Vorhaben, finanzielle Zuwendungen von Verwandten ersten Grades als Einkommen zu deklarieren, rechtlich bestand hat. Auf alle Fälle ist dieses Vorgehen nicht sozial und benachteiligt viele Betroffene, die den Beitrag dringend benötigen, um über die Runden zu kommen.“
Dass künftig für den Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen Einnahmen von bis zu 5.000 Euro für alle Familienmitglieder unter 26 Jahren nicht mehr berücksichtigt werden, sei auch ein Punkt, den er ablehnt, so der ASGB-Chef: „Warum sollen z.B. Eltern, die ihren studierenden Kindern unter die Arme greifen, bestraft werden? Der einzige Punkt, der unterstützenswert ist, ist jener, der beschließt, dass die Beiträge des Sozialen Mindesteinkommens nach über zehn Jahren endlich angepasst werden.“
Abschließend legt Tschenett wert drauf klarzustellen, dass die Sozialpartner hinsichtlich der Überarbeitung der finanziellen Sozialhilfe nicht angehört wurden. Ansonsten wäre diese in der Form niemals durchgegangen.
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Kommentare (9)
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enfo
Sehr geehrter Herr Tschenett. Auch wenn ich Sie persönlich mag, muss ich Ihnen doch jegliche Fähigkeit die Arbeitnehmer in Südtirol zu vertreten, absprechen. Sie bringen als ASGB auch nichts auf die Reihe und kritisieren ständig die Landesregierung und ihre Beschlüsse. Bei Tarifverhandlungen werden Sie von den Laien aus der Landesregierung über den Tisch gezogen und das ist ein Armutszeugnis.
Lassen Sies gut sein, lösen Sie diesen nichtsnutzigen Verein auf oder holen Sie Vertreter mit Sachverstand und Eiern mit ins Boot, damit Sie (und ihre Kunden sind alle Arbeitnehmer in Südtirol) auch endlich mal einen Erfolg verbuchen können.
meintag
Wenn sich ein ASGB Verantwortlicher in dieser Zeit zu Wort meldet muss man wissen? Der Verein braucht weitere Mitglieder. Mit wievielen Mitgliedern können Sie sich rühmen dass landesweit mehr Büros entstanden sind als es ein AGB(CISL oder CGIL hat? Wer kommt für deren Kosten auf?
Die Gewerkschaft ASGB soll sich erstmal Gedanken machen wie Sie die Arbeitnehmer im Landtag positiv vertreten. Als Beispiel könnten Sie die anderen Standesvertreter hernehmen.
romy1988
Herr Tschenett muss sich immer mal wieder zeigen, um uns das Gefühl zu geben, dass er noch da ist. Gebraucht wird er ja von kaum jemanden. Würde mich endlich mal über ein anderes Foto freuen!
tirolersepp
Toni hat Recht !!!
Sollte etwas nicht in Ordnung sein bitte rechtlich prüfen !!!
Wäre eigentlich Aufgabe der Opposition !
klum
Das ist eine etwas KOMISCHE GESCHICHTE.
Gibt es echt Eltern von Kindern die ihren eigenen Eltern (Oma – Opa) GELD geben (müssen) um auf die Enkel aufzupassen? Okey, ist ja nichts schlimmes und gut so. Aber in diesem Fall wird es dann wohl so sein, dass die „jungen“ Eltern diese Kosten geltend machen und von der Steuer abziehen möchten. Unter Umständen zahlen sie das sogar nur aus diesem Grund. Vielleicht sogar nur fiktiv?
Wenn dem so wäre, dann verstehe ich auch den Gesetzgeber, dass er das auf der anderen Seite als „Verdienst“ deklariert haben möchte.
Andernfalls, wenn die „jungen Eltern“ der Oma einfach Geld fürs „Kinzen“ überlassen, dann muss die Oma das auch nirgend aufscheinen lassen. Damit löst sich das Problem von alleine.
Darum, lieber ASGB, ist dieses Argument NICHTIG!
Es gibt hingegen Sachen die wären WICHTIG!