Hilfe in Not
Um den Familien, die unter den hohen Strom- und Gasrechnungen leiden, unter die Arme zu greifen, stockt das Land das Soziale Mindesteinkommen und den Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen auf.
Von Matthias Kofler
Waltraud Deeg legt die Marschroute fest: „Die Anpassungen sind nötig, um einerseits Klarheit für die zuständigen Mitarbeitenden zu schaffen, andererseits aber wird durch die Änderungen bei der Einkommensberechnung der Kreis derjenigen, die Anrecht auf die Leistungen haben, erweitert“, so die Soziallandesrätin.
Die Landesregierung hat gestern Änderungen an den Einkommensgrenzen beim Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen vorgenommen: Künftig werden Einnahmen von bis zu 5.000 Euro für alle Familienmitglieder unter 26 Jahren nicht mehr berücksichtigt. Auch gelegentlich von Verwandten ersten Grades erhaltene Beträge bis zu 1.000 Euro (pro Gesuch) werden nicht mehr als Einkommen gezählt. Mehr Klarheit gibt es auch im Hinblick auf Einmalzahlungen: Diese werden ebenfalls nicht zum Einkommen gezählt.
„Einmalzahlungen, wie zuletzt der Entlastungsbonus oder der Familienbonus, unterstützen die Menschen in unserem Land schnell und anlassbezogen – wie jüngst aufgrund der hohen Energiepreise und der allgemeinen Teuerungswelle. Dass diese einmalige Landesleistung nicht bei der Berechnung des Gesamteinkommens eines Haushaltes einberechnet wird, ist daher angebracht“, betont Deeg.
Angepasst werden zudem die Beiträge des Sozialen Mindesteinkommens: Durch eine Erhöhung des Berechnungsparameters „Faktor Wirtschaftliche Lage“ (FWL) von 1,22 auf 1,35 beziehen die Leistungsempfänger ab Jänner 2023 etwa 50 bis 150 Euro monatlich mehr.
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