Um Studienhilfen ansuchen
Grund-, Mittel-, Ober- und Berufsschüler und -schülerinnen, die außerhalb der Familie untergebracht sind, können noch bis zum 15. Dezember um Studienbeihilfen des Landes ansuchen.
Auch im laufenden Schuljahr 2022/2023 unterstützt das Land Südtirol all jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, ob im Schülerheim, im Tagesheim oder privat.
Um entsprechende Studienförderung kann noch bis zum 15. Dezember 2022 (12 Uhr) ausschließlich online angesucht werden, und zwar über den Bereich Dienstleistungen auf der Landeswebseite oder über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bügernetzes CIVIS. Für die Antragstellung bedarf es einer digitalen Identität SPID oder der elektronischen Identitätskarte CIE beziehungsweise der aktivierten Bürgerkarte.
Berechnungsgrundlagen sind nach wie vor die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE und der Faktor wirtschaftliche Lage, der FWL-Wert, der sich auf die Kernfamilie bezieht.
Die vorläufige Rangordnung wird am 6. Februar 2023 veröffentlicht und kann dann überprüft werden.
Etwaige Berichtigungsanträge sind bis 23. Februar 2023 (12 Uhr) zu stellen. Ausgezahlt werden die Studienbeihilfen voraussichtlich bis Ende April 2023.
Informationen liefert auch die Landeswebseite zum Thema Bildungsförderung.
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