Höhere Beihilfen
Die Studienbeihilfe für die Grundausbildung in einem Gesundheitsberuf wird im Studienjahr 2022/23 höher ausfallen als bisher.
Wer eine Grundausbildung in einem Gesundheitsberuf besucht, wird auch dieses Jahr vom Land mit einer Studienbeihilfe unterstützt. Die Förderung betrifft die Ausbildung in zahlreichen Fachgebieten, darunter zum Beispiel Krankenpflege, Geburtshilfe, Physio-, Ergo- und Logotherapie, Osteopathie und viele mehr.
Im Vergleich zum vorigen akademischen Jahr wurde der Betrag der Studienbeihilfe kürzlich erhöht: Für das akademische Jahr 2022/23 wurde der Mindestbeitrag von 1400 auf 1680 Euro angehoben und der Maximalbetrag von 5800 auf 6960 Euro. Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen wird die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) des Jahres 2021 angewandt.
Die Anträge können per E-Mail, per Post oder persönlich bis zum 10. Jänner 2023 um 12.00 Uhr im Landesamt für Gesundheitsordnung eingereicht werden, wo auch die entsprechenden Formulare erhältlich sind. Die Formulare und die Kriterien für die Zuweisung können auch vom Web-Portal der Abteilung Gesundheit heruntergeladen werden.
Für weitere Auskünfte steht das Amt für Gesundheitsordnung (Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1, III. Stock, Bozen; Tel. 0471 418152 – 0471 418140; E-Mail: [email protected]) zur Verfügung.
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