Die Künstler-Vorsorge
Knapp 200 KünstlerInnen scheinen im neuen Landesverzeichnis auf, das mit Dekret des Abteilungsdirektors Volker Klotz eingerichtet worden ist.
Das Landesverzeichnis der Kunstschaffenden ist errichtet.
Die Namen von rund 200 freischaffenden Künstlerinnen und Künstler aller Sprachgruppen und der verschiedenen Sparten scheinen im neuen Verzeichnis auf. Die Anträge um Eintragung waren in den zuständigen Ämtern der drei Kulturabteilungen eingegangen und von einer abteilungsübergreifenden Bewertungskommission geprüft worden.
„Mit dem Verzeichnis haben wir die Grundlage für eine Vorsorgeregelung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler geschaffen“, betont in diesem Zusammenhang Landesrat Philipp Achammer. Der Landesrat spricht von einer nachhaltigen Maßnahme, „da diese Berufskategorie eine mangelhafte soziale Absicherung im Alter hat“. Gemeinsam mit den Landesräten für italienische und ladinische Kultur, Giuliano Vettorato und Daniel Alfreider, hatte Achammer die Landesregierung mit dem Thema befasst.
Diese hatte dann am 30. August 2022 die Richtlinien für ein Landesverzeichnis der Kunstschaffenden festgelegt.
200 Kunstschaffende aus 5 Sparten
Im neuen Landesverzeichnis scheinen alle in Südtirol ansässigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstler der bildenden und der darstellenden Kunst sowie aus Musik, Literatur und Film auf, die eine Zusatzrente aktivieren wollen und somit um die entsprechende Eintragung angesucht hatten. Voraussetzung für eine Eintragung ist neben der Ansässigkeit, dass die antragstellende Person in den zwei Jahren vor dem Einreichdatum des Antrags eine oder mehrere künstlerische Tätigkeiten nachweislich berufsmäßig ausgeübt hat.
Das Landesverzeichnis der Kunstschaffenden wird von der deutschen und italienischen Kulturabteilung sowie der ladinischen Bildungs- und Kulturverwaltung als ein einziges und gemeinsames Verzeichnis geführt.
Um Beiträge für Zusatzrentenfonds ansuchen!
Die Anträge um Eintragung müssen jährlich erneuert werden. Neueintragungen sind jeweils bis zum 31. Mai in den Landesämtern für Kultur zu beantragen. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die bereits ins Verzeichnis eingetragen sind, können ab sofort und bis Jahresende um einen Beitrag für die Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds bei der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ansuchen, sofern sie ihrerseits den Eigenbeitrag für das Jahr 2021 bereits eingezahlt haben. Ab dem kommenden Jahr sind die Beitragsansuchen bis Ende November einzureichen.
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