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Die ersten Rekurse

Mark Antonio De Giuseppe

Empfänger der 100-Euro-Strafe der Agentur der Einnahmen wegen Missachtung der Impfpflicht für Über-50-Jähre ziehen vor das Friedensgericht.

Die unliebsame Post wurde direkt von Zustellbeamten der Agentur der Einnahmen überbracht, um sicherzustellen, dass sie auch bei den Empfängern ankommt.

Der Inhalt: Eine Zahlungsaufforderung über 100 Euro wegen Missachtung der Impfpflicht für Personen über 50 Jahre laut einem staatlichen Gesetz.

In Südtirol haben bis Ende Oktober 23.170 Personen diese Zustellung erhalten, 1.220 Personen konnten beim Sanitätsbetrieb begründete Einwände gegen die verhängte Verwaltungsstrafe einbringen und müssen folglich nichts zahlen.

Für die anderen wird – wie die Regierung in Rom beschlossen hat – wird die Strafzahlung 60 Tage ab Zustellung fällig, wer nicht bezahlt muss mit einer Zwangsvollstreckung rechnen.

Die zweite Option: Eine Anfechtung.

Der Meraner Anwalt Marc Antonio De Giuseppe ist bereits von mehreren Klienten beauftragt worden, die Zahlungsaufforderungen vor dem zuständigen Friedensgericht anzufechten. Die Agentur für Einnahmen muss hierfür eigens in das Zivilverfahren gerufen werden. De Giuseppe will dort formale und inhaltliche Einwände vorbringen.

Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Annahme der Rekurse nicht gerade günstig: Jüngst hat das Verfassungsgericht die von der Regierung verordneten Corona-Maßnahme wie die Impfpflicht für Sanitätspersonal für „verhältnismäßig“ erklärt. (tom)

Foto: Impffreiheit Libertà di Scelta Coordinamento TrentinoSüdtirol/Facebook

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

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  • schwarzesschaf

    Da sieht man wie das hirn verbrannt ist, meinen sie wirklich wenn sie einen rechtsanwalt nehmen kommen sie billiger davon zahlt sie 100 euro strafe und nicht danach die rechtsanwaltkosten

  • heracleummantegazziani

    Der einzige, der hier verdient ist der Anwalt. Und dann ärgern sich die Impfgegner, wenn sie in der öffentlichen Wahrnehmung als geistige Sonderlinge gelten.

  • andreas1234567

    Hallo zum Morgen

    natürlich Rekurs, die Pflicht wurde ja eingeführt um die armen Älteren zu „Schützen“ was sich im Nachhinein immer mehr und immer deutlicher als Unfug erwiesen hat.
    Umgekehrt müsste geklagt werden auf Schadensersatz wegen Nötigung..

    Was die Bevölkerung im Allgemeinen von diesem Schutz hält wenn es nur ein Angebot ohne Zwang und Nötigung ist zeigt jeden Freitag der sogenannte Impfreport wo es nach Monatelangem Trommeln und Werben sogar bei den Ü80 nur
    Zu einer Quote von 33% bei der vierten Impfrunde gereicht hat und das ohne das angedrohte Massensterben..

    Das Eintreiben ist reines Gockelgehabe aus Rom

    Gruß vom Berghof

  • robby

    @andreas123…..,
    schreibst du noch von Zuhause oder inzwischen aus dem Tschumpus wohin viele Reichsbürger verfrachtet worden sind?

    • andreas1234567

      Hallo vom Berghof,

      Muss leider feststellen die Befürworter von einem Unfug der über seit zwei Jahren unfassbares Leid und Kosten verursacht hat welche noch die Enkelgeneration abzutragen hat plärrt immer noch beleidigend und sinnfrei durch diverse Meinungsforen..
      Keine Einsicht,keine Scham.
      Da sollte mit Drohen,Strafen und Einschüchterung ein milliardenschweres „Projekt“ durchgepeitscht werden und gewiss 90% und mehr der Argumente warum man dafür alle Bürgerrechte über Bord schmeißen muss sind inzwischen zerbröselt.

      Ich sehe das mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit und Belustigung..

      Gruß an den neuen Geistesadel mit empfohlener Siebtspritze und der FFP4-Maske vor dem Maul .

      Ihr alle seid Zeugen Coronas vor dem Herrn und habt allen Spott und Hohn frisch verdient bis in alle Ewigkeit

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