Doppelter Flaschenwurf
Vor dem 25. April kam es in Bozen zu einem Zusammenstoß zwischen Casapoundlern und Antifas. Nun sind zwei Urteile ergangen.
Um den 25. April, der in Italien als Staatsfeiertag zur Befreiung von Faschismus und Nationalsozialismus begangen wird, ist die Stimmung zwischen Ultrarechten und Antifaschisten zumeist angespannt. In der Vergangenheit kam es um diese Zeit immer wieder zu Zusammenstößen. Auch in Bozen, wo gleich mehrere Strafverfahren zur sogenannten Causa „Bella ciao“ eingeleitet wurden.
Zwei Strafverfahren gab es auch zu einem Zwischenfall, der sich am 24. April vergangenen Jahres in der Nähe der Bozner Talferbrücke ereignete: Auf der einen Straßenseite wandelten einige Exponenten der offen faschistischen Casapound, darunter der ehemalige Stadtviertelrat Mirko Gasperi. Auf der anderen Straßenseite Antifa-Aktivisten.
Laut einem Dienstbericht der Polizei-Sondereinheit Digosschleuderten letztere (oder genauer eine von den Ermittlern identifizierte Person) eine Flasche und einen Pflasterstein gegen die Casapoundler.
Mirko Gasperi reagiert am schnellsten und schleuderte die Flasche in die Antifa-Gruppe zurück. Sie verfehlte ihr Ziel nicht.
Aufgrund des Digos-Berichts wurden zwei getrennte Strafverfahren wegen Werfens von gefährlichen Gegenständen eingeleitet, die nun unterschiedlich ausgegangen sind:
Während der von der Digos identifizierte Antifa-Aktivist zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro verurteilt wurde (das entspricht den Tagessätzen für 15 Tage Haft), kam Gasperi in den Genuss einer Einstellung des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens, wie seine Anwälte Federico Fava und Miki Eritale berichten.
Die Anklage gegen ihn ist von Werfen eines gefährlichen Gegenstandes auf willkürliche Ausübung der eigenen Rechte zurückgestuft worden. Weil hierzu keine Strafanzeige eingebracht worden war, hat der zuständige Richter das Verfahren eingestellt. (tom)
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Kommentare (3)
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chris75
So fängt die Geschichte des Faschismus von Neuem an. Die Gerichte entscheiden einseitig die Bürgerbeteiligung wird zu Nichte gemacht u.v.m.
andreas1234567
Kurz zusammengefasst, einer von denen hatte den besseren Anwalt..
„Willkürliche Ausübung eigener Rechte“ ist eine interessante Rechtsauslegung im italienischen Recht und lässt viel Spielraum für Definitionen irgendwo zwischen Selbsthilfe, Notwehr und leichter Körperverletzung.
Auf Wiedersehen in Südtirol