Avolios Handy
Der Meraner Anwalt Giuseppe Avolio klagt erfolglos gegen die Beschlagnahme seines Mobiltelefons. Die Hintergründe.
Ein Anwalt ist, was den Datenschutz betrifft, nicht anders zu behandeln als ein anderer Tatverdächtiger.
Zu diesem Schluss kommt die Kassation in einem Entscheid zu einer Beschwerde des Meraner Anwalts Giuseppe Avolio.
Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Bozen zum Tatverdacht des Beitragsbetrugs.
Avolio soll als Präsident des Genossenschaftsverbunds „Cooperazione autonoma Dolomiti“ ungerechtfertigt Landessubventionen beantragt haben.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Ende 2021 Avolios Mobiltelefon und zwei Computer bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt bzw. Kopien des Dateninhalts gemacht. Avolio, im Hauptberuf Anwalt, hält die Beschlagnahme für rechtswidrig und verweist in seiner Beschwerde auf das für ihn geltende Berufsgeheimnis.
Diese würde allein gelten, wenn der Betroffene in dem Fall das Mandat eines Verteidigers ausübe, schreibt die Kassation in der Urteilsbegründung zur abweisenden Verfügung. (tom)
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