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Lebenslang für Benno

Madè Neumair mit Anwalt Carlo Bertacchi (Foto: TZ/Lisi Lang)

Das Urteil im Schwurgerichtsprozess gegen Benno Neumair ist gefallen. Der 31-Jährige wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Urteil ist gefallen.

Und es kam so, wie Prozessbeobachter prophezeit hatten:

Benno Neumair ist am Samstag vor einem Schwurgerichtssenat am Landesgericht in Bozen wegen Mordes an seinen Eltern Peter Neumair und Laura Perselli zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Carla Perselli mit Anwältin Elena Valenti nach dem Urteil (Foto: TZ/Lisi Lang)

Weitere drei Jahre brummte das Gericht dem Angeklagten wegen der Beseitigung der Leichen seiner Eltern auf.

Das mit großer Spannung erwartete Urteil erging kurz nach 17.30 Uhr.

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Benno Neumair wurde sowohl im Fall der Tötung seines Vaters als auch im Fall der Tötung seiner Mutter für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Verteidigung hatte im Fall des Mordes an Peter Neumair auf eine Bluttat im Affekt plädiert.

Das Gericht ist schlussendlich der These der Vertreter der Anklage gefolgt, demnach war Benno Neumair zum Zeitpunkt der Taten voll zurechnungsfähig. Dafür, so hatten die Vertreter der Anklage geltend gemacht, spreche auch Benno Neumairs strukturiertes und cleveres Nachtatverhalten.

Außerdem muss Benno Neumair – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – ein Jahr in Isolationshaft verbringen.

Der Angeklagte war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Foto: TZ/Lisi Lang

Das vom Vorsitzenden Richter Carlo Busato verkündete Urteil entspricht in allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung von Benno Neumair hatte auf Freispruch im Fall der Tötung von Peter Neumair und für die Mindeststrafe im Fall der Tötung von Laura Perselli plädiert.

Benno Neumair, so die Anwälte Flavio Moccia und Angelo Polo in ihren Schlussanträgen, sei aufgrund einer Persönlichkeitsstörung nicht bzw. nur teilweise schuldfähig.

Der Augenblick der Urteilsverkündung (Foto: TZ/Lisi Lang)

Benno Neumair, so Moccia, sei krank und er verdiene es, behandelt zu werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag lebenslange Haft für Benno Neumair beantragt.

Das Urteil ist ein Schlusspunkt in einem Marathonprozess, der weit über Südtirol hinaus für Aufsehen gesorgt hat.

Zum Elternmord war es am 4. Jänner 2021 gekommen.

Foto: TZ/Lisi Lang

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • gerhard

    Hurra.
    Und jetzt wünsche ich ihm noch von Herzen eine „entsprechende“ Behandlung durch Mitgefangene, sofern er nicht spurt.

  • dn

    Zwei Meldunge wären insgesamt zum Fall nötig gewesen, die am Anfang (Festnahme) und die Verurteilung (Ende), im Presseagenturstil. Mit dem ganzen Rest hat man nur Papier verschwendet.

  • tirolersepp

    Was hätten seine Eltern wohl zu diesem Urteil gesagt ???

    Einfach nur traurig die ganze Geschichte !!!

  • artimar

    Reine Vergeltungsjustiz eben.
    In Italien gilt verfassungsmäßig hingegen Rehabilitierung der straffälligen Person. Unvertändnis daher, dass man dem Verurteilten, so wie es Moccia angeregt hat, nicht zumindest eine Therapie auferlegt oder Methoden und Chancen sich mit der Straftat auseinander zu setzen aufzeigt hat.

    • gerhard

      Vergeltungsjustiz?
      Hätte man diesen Abschaum etwa noch belohnen sollen?
      Zeigt dieser Versager etwa Reue?
      Statt dessen stranguliert es einen Mitgefangenen?
      Er hat jetzt sehr viel Jahre Zeit, sich mit der Tat auseinanderzusetzen.
      Und hoffentlich helfen ihm seine Mitgefangenen sehr drastisch dabei, dir richtige Therapie zu finden.
      Deine Anmerkungen hierzu sind, mit Verlaub, einfach dämlich.

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