„Auf einem guten Weg“
Zwei Drittel der Südtiroler Gemeinden verfügt bereits über einen gültigen Gefahrenzonenplan, alle übrigen sind auf dem Weg. Am Dienstag hat die Landesregierung jenen der Gemeinde Jenesien beschlossen.
Die Landesregierung hat sich am Dienstag auch mit dem aktuellen Stand der Gefahrenzonenplanung in Südtirol beschäftigt.
Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ – also bis Juli dieses Jahres – sollten alle Südtiroler Gemeinden über einen gültigen Gefahrenzonenplan (GZP) verfügen.
„Das ist noch nicht der Fall, wir sind aber auf einem guten Weg“, unterstreicht Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. „Ein Blick auf die aktuelle Situation zeigt, dass zwei Drittel der Südtiroler Gemeinden bereits über einen gültigen Plan verfügt. Alle übrigen Gemeinden sind mit den Arbeiten gestartet und befinden sich in der Erarbeitungs-, Überprüfungs- oder Genehmigungsphase.“ Neu hinzugekommen ist der Gefahrenzonenplan der Gemeinde Jenesien, der heute von der Landesregierung genehmigt wurde.
Grundlage für sichere und korrekte Planung
Der Gefahrenzonenplan (GPZ) ist Teil des Bauleitplans einer jeden Gemeinde und hat zum Ziel, die größtmögliche Sicherheit vor Naturereignissen wie Überschwemmungen, Erdrutschen und Lawinen für Siedlungsgebiete und Infrastrukturen zu gewährleisten. Wie Virna Bussadori, Direktorin der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, betont, ist die Gefahrenzonenplanung eine wesentliche Grundlage für die Siedlungsentwicklung. „Der Gefahrenzonenplan ist das wichtigste Instrument, um eine sichere und korrekte Planung in der Gemeinde zu gewährleisten“, so Bussadori.
In 79 Gemeinden Gefahrenzonenplan in Kraft
„Die Erstellung der Gefahrenzonenpläne besteht aus mehreren Phasen, die mit der Genehmigung des Planes durch die Landesregierung enden“, erklärt Carlotta Polo, Direktorin des Landesamtes für Gemeindeplanung.
Aktuell (Stand: November 2022) verfügen 79 von insgesamt 116 Südtiroler Gemeinden über einen gültigen Gefahrenzonenplan. Statistisch ausgedrückt sind das 68 Prozent der Gemeinden, betroffen sind jedoch 81 Prozent der Südtiroler Bevölkerung. In der Genehmigungsphase sind die Gefahrenzonenpläne von fünf Gemeinden. In 28 Gemeinden läuft hingegen die technische Überprüfung der Gefahrenzonenpläne durch die Ämter. In Bearbeitung sind die GZP von vier Gemeinden.
Gesetzliche Grundlage
Im Landesgesetz für „Raum und Landschaft“ (Nr. 9/2018) regeln die Artikel 55 und 56 den Bereich der Gefahrenzonenpläne. In der 2019 von der Landesregierung genehmigten Durchführungsverordnung „Gefahrenzonenpläne“ wurden die zulässigen Eingriffe und Maßnahmen in den einzelnen Zonen je nach Gefährdungsgrad angeführt. Erstmals hatte es durchführende Bestimmungen zu Gefahrenzonenplänen in Südtirol im August 2008 gegeben, der diesbezügliche Artikel war im Juli 2007 in das Raumordnungsgesetz von 1997 eingefügt worden.
2011 waren drei Gefahrenzonenpläne genehmigt worden, zwölf Pläne waren es 2017, acht Pläne 2018 und 2020 waren es sieben Pläne, 2021 ebenfalls sieben Pläne und 2022 bislang 13 Pläne.
Drei Gefährdungsstufen, vier Zonen
Der Gefahrenzonenplan unterscheidet zwischen Gefahren, die von Massenbewegungen, Wasserbewegungen und Lawinen ausgehen, und zwischen drei Gefährdungsstufen: H4 steht für sehr hohe Gefahr, H3 für hohe Gefahr, H2 für mittlere Gefahr. Entsprechend gibt es vier Zonen: Grau gekennzeichnete Flächen gelten als sicher, gelbe haben geringe Risiken, blaue Flächen brauchen Schutzmaßnahmen wie Damm-, Steinschlag-, oder Lawinenschutzbauten und die roten Zonen mit sehr hoher Gefahr sind per Gesetz von einer Bebauung ausgeschlossen: Hier dürfen keinerlei Vorhaben umgesetzt werden, die einen Aufenthalt von Personen bedingen.
Alle Informationen zum Gefahrenzonenplan sind im Portal „Naturgefahren“ auf den Webseiten des Landes zu finden.
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