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Arnos Plan

Befristete Anstellungen, neue Unterkünfte und eine Vereinbarung mit der Charité Berlin: Wie Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher dem akuten Ärztemangel entgegenwirken will.

von Matthias Kofler

Der 3. Gesetzgebungsausschuss wird in Kürze das 6,69 Milliarden Euro schwere Haushaltsgesetz für 2023 behandeln. Das entsprechende Begleitgesetz enthält auch Maßnahmen, um dem akuten Ärztemangel Herr zu werden. „Zur Gewährleistung der wesentlichen Betreuungsstandards benötigt der Sanitätsbetrieb dringend ÄrztInnen sowie sonstiges Gesundheitspersonal“, betont Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher.

Mit Artikel 5 wird die Anstellung von Gesundheitspersonal erleichtert: So wird es zeitbefristet möglich sein, zur Bewältigung des Fachärztemangels in den Notaufnahmen und den Diensten für Rettungs- und Notfallmedizin nach erfolgloser oder unzureichender Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens ÄrztInnen ohne Facharztdiplom freiberuflich mit individuellen Aufträgen zu beschäftigen. Der Sanitätsbetrieb muss jedoch vorher sicherstellen, dass keine internen Personalressourcen vorhanden sind.

Die eingestellten ÄrztInnen müssen die Weisungen des verantwortlichen sanitären Leiters befolgen und an Bildungsmaßnahmen zum Erwerb der für den Arbeitsbereich erforderlichen theoretisch-praktischen Fähigkeiten teilnehmen. Stehen dann wieder Fachkräfte zur Verfügung, die das Fachdiplom oder andere erforderliche Voraussetzungen besitzen, wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet.

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