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Polizisten-Schubsen erlaubt

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Ein Bozner, der der Polizei entfloh und einen Polizisten tätlich angriff, wird am Landesgericht freigesprochen.

von Thomas Vikoler

Der Vorfall ereignete sich vor zwei Jahren in Bozen: Die Polizei traf in einer Bozner Wohnung einen 35-jährigen Mann an, den sie bereits kannte. Er wurde von den Beamten aufgefordert, sich mit ihnen in die Quästur zu begeben, um einen Verwaltungsakt entgegenzunehmen. Eine Zustellung, also.

Der Mann willigte ein. Vor dem Polizeiauto angelangt, ergriff er allerdings die Flucht, wurde aber kurz darauf geschnappt. Diesmal, wiederum vor dem Polizeiauto, kam es zu einer Tätlichkeit. Der Bozner schubste einen Beamten zu Boden (dieser verletzte sich dabei leicht) und lief ein zweites Mal weg.

Nun ist er in einem Hauptverfahren am Bozner Landesgericht von Einzelrichter Ivan Perathoner vom Vorwurf des Widerstandes gegen Amtspersonen freigesprochen worden.

Sein Verteidiger Nicola Nettis überzeugte den Richter mit seinem Hinweis, dass Bürger lediglich bei einem Verdacht einer falschen Angabe zur Person bzw. Weigerung sich auszuweisen, mit auf die Wache zu nehmen. Beide Voraussetzungen seien im konkreten Fall nicht gegeben gewesen, zumal die Polizisten den Mann zweifelsfrei identifiziert hatten. Ihnen infolge der Flucht festzuhalten, sei ein rechtswidriger Akt, argumentierte Nettis in seinem Plädoyer. Weil es sich sein Mandant anders überlegt habe, stelle zudem keine Flucht dar, zumal er nicht dazu verpflichtet gewesen sei, der Einladung der Polizisten zu folgen.

Aus diesem Grund waren alle folgenden Handlungen – auch die Flucht und der Schubser – gemäß Artikel 393-bis des Strafgesetzesbuches gedeckt: Ein Entschuldigungsgrund, der dem 35-Jährigen Straffreiheit garantierte.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • criticus

    Leider ist es in Europa (Ausnahme der Osten) Italien und Südtirol so, dass Personen die mit dem Gesetz in Konflikt kommen und sich so benehmen, Narrenfreiheit haben. Was ist so schlimm einen Verwaltungsakt entgegen zu nehmen? Dass Ordnungshüter durch solche Gesetze lieber wegschauen als danach Probleme und Schreibereien zu bekommen, ist wohl verständlich. Kein Wunder, dass durch zu lasche Gesetze und gutgläubige Richter die Bürger immer mehr Rechts wählen und von dieser „barmherzigen Demokratie“ die Nase voll haben.

    • morgenstern

      Das Glück der „barmherzigen Demokratien“ war bisher, dass sich die Rechten sei es in NL,A,D,I, F, usw. einfach daneben benahmen und somit viele Wähler davon abschreckten sie zu wählen.
      Vieleicht macht Italien jetzt den Anfang.

  • andreas1234567

    Hallo nach Südtirol,

    er hat für das Schubsen keine rote Karte bekommen weil die Polizisten schon bei ihrem Anliegen im Abseits gestanden haben um es mit der Fussballersprache zu erklären.
    Gute Anwaltsleistung, auch wenn es dem Rechtsverständnis von Vielen entgegenläuft.

    Öffnet allerdings eine Pandora-Büchse, wenn das unsägliche „Meloni-Gesetz“ gegen die bösen, bösen Raver angewendet wird und es kommt bei der Durchsetzung zu Rangeleien zwischen Ordnungsmacht und den Gästen dann wäre das auch straffreier Widerstand wenn sich herausstellt die drei Bedingungen für dieses Gesetz (öffentliche Ordnung gefährdet durch eine unangemeldete Versammlung von mehr wie 50 Personen) lag nicht vor..Findige Anwälte werden schon dafür sorgen es waren nur 49 Personen anwesend die friedlich in einem verlassenem Gebäude andächtig ihrer Lieblingsmusik gelauscht haben.

    Bin etwas zwiegespalten, immerhin wurde hier einfacher körperlicher Widerstand gegen Vollzugsbeamte nachträglich legitimiert. „Ich nehm den Polizisten erstmal in den Schwitzkasten und den Rest regelt mein Anwalt“ könnte ein Freibrief für weniger friedfertige Gruppierungen werden.

    Auf Wiedersehen in Südtirol

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