Die Arbeitsvermittler
Um Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bestmöglich zu vereinbaren werden 30 Arbeitsvermittler und sechs Fachkräfte für Arbeitsintegration gesucht.
Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bestmöglich vereinbaren und Südtirols Arbeitsmarkt attraktiv und resilient gestalten: Diese arbeitsmarktpolitischen Ziele will das Land mit Hilfe der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie (GOL – Garanzia di Occupabilità dei Lavoratori) erreichen. Zu deren Umsetzung sollen dank staatlichem Aufbauplan (Pnrr) ansehnliche Geldmittel und auch Fachkräfte zum Einsatz kommen.
Insgesamt 36 Stellen für den Sachbereich „Arbeit“ hat die Landespersonalabteilung nun ausgeschrieben. Die Stellen der VI. und VII. Funktionsebene sollen über ein Auswahlverfahren für einen Zeitraum von drei Jahren besetzt werden. Es handelt sich um 30 Stellen als Verwaltungssachbearbeitende in der Arbeitsvermittlung und sechs Stellen als Fachkräfte für Arbeitsintegration. Die 30 Arbeitsvermittler und Arbeitsvermittlerinnen sollen in den Arbeitsvermittlungszentren von Bozen (12), Meran und Brixen-Sterzing (je 5), Bruneck (4), Schlanders und Neumarkt (je 2) zum Einsatz kommen. Zugangsvoraussetzung ist das Reifezeugnis einer Oberschule. Ein dreijähriges Hochschulstudium oder eine fachspezifische Ausbildung im Bereich von Sozialpädagogik, Sozialassistenz oder Erziehung müssen hingegen die Bewerberinnen und Bewerber um eine Stelle als Fachkraft für Arbeitsintegration nachweisen. Die sechs Fachkräfte sollen je eine in Meran, Brixen-Sterzing, Bruneck und Schlanders und zwei in Bozen ihren Dienst aufnehmen.
Nicht vorgeschrieben sind eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung und der Zweisprachigkeitsnachweis. Der Zweisprachigkeitsnachweis gilt jedoch als Vorrang.
Um Teilnahme am Auswahlverfahren können sich Interessierte über das Landeswebportal ab 14. November 2022 (12 Uhr) bis zum 1. Dezember 2022 (12 Uhr) bewerben. Über dieses Portal werden auch Prüfungstermine und die codierten Prüfungsergebnisse bekanntgegeben. Auf der Grundlage des Auswahlverfahrens wird eine Rangliste erstellt, die drei Jahre lang gültig ist, dass Geeignete bis zu diesem Zeitpunkt vermittelt werden können.
Auskünfte erteilt das Landesamt für Personalaufnahme (Tel. 0471 412153 – [email protected]).
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.