„Habe kein Verständnis“
Der leitende Amtstierarzt Franz Hintner kritisiert das zögerliche Vorgehen der Behörden im Fall des Hirsch-Geheges am Reschen.
von Karin Gamper
Keine Entscheidung ist bis dato für jene fünf Hirsche gefallen, die in einem Reschener Gehege mehr schlecht als recht untergebracht sind.
Wie berichtet, hat der zuständige Landesrat Arnold Schuler bereits im Herbst 2021 ein Abschussdekret für die Tiere erlassen. Die Hirsche sind laut den zuständigen Landesämtern nicht artgerecht untergebracht. Auch soll es zu Mängeln in der Haltung gekommen sein. Ein Hirsch befindet sich laut Lokalaugenscheinen in einem schlechten gesundheitlichen Zustand.
Der Besitzer des Geheges hat das Abschussdekret vor dem Verwaltungsgericht angefochten, der Rekurs wurde abgelehnt.
„Da wir es nicht auf den Abschuss der Hirsche angelegt haben, sondern auf ihre artgerechte Unterbringung, war ich mehrmals am Reschen, um gemeinsam mit dem Besitzer nach alternativen Gehegen zu prüfen“, sagt der ehemalige Direktor des Landesamts für Jagd und Fischerei Luigi Spagnolli, der mittlerweile in den römischen Senat gewählt wurde. Der Betreiber des Geheges suche im nahegelegenen Nauders in Nordtirol nach einem geeigneten Areal. Dies sei jedoch bis dato nicht gelungen.
Kein Verständnis für das zögerliche Vorgehen der zuständigen Stellen hat hingegen der Koordinator des Tierärztlichen Dienstes im Gesundheitsbezirk Meran Franz Hintner. „Das Gehege ist nicht artgerecht und ein Hirsch lahmt“, unterstreicht er. Das Areal liegt an der Staatsstraße und ist gut einsehbar. Immer wieder meldeten besorgte BürgerInnen den Missstand in diesem Wildgehege. „Erst jüngst haben sich Durchreisende besorgt an einen österreichischen Tierschutzverein gewandt“, so Hintner. Er kritisiert die Bürokratie und fordert die zuständigen Ämter auf tätig zu werden, um dem Abschussdekret Folge zu leisten.
Was sagt Landesrat Schuler? Um den Gang vor Gericht künftig in ähnlich gelagerten Fällen zu umgehen, sei ausgehend von der Reschener Causa eigens das Jagdgesetz abgeändert worden. „Das Land kann bei nicht artgerechter Haltung in Privatgehegen in Zukunft direkt aktiv werden“, so Schuler.
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