„Wichtige Rolle“
Die Rentnergewerkschaft im ASGB zeigt sich mit dem genehmigten Gesetz zum „Aktiven Altern“, das nun in Kraft tritt, zufrieden.
Nach der Genehmigung des Gesetzes „Aktives Altern in Südtirol“ im September durch den Südtiroler Landtag tritt dieses nun auch in Kraft.
An der Erstellung der entsprechenden Gesetzesvorlage haben die ASGB-Rentner zusammen mit den konföderierten Rentnergewerkschaften und den Sozialverbänden wesentlich mitgearbeitet.
„Nach der Unterbreitung des ersten Entwurfes im August 2020 haben wir zahlreiche Abänderungsvorschläge eingebracht und Dank der Sensibilisierung einiger Politiker*innen der Opposition, war es möglich, dass die wichtigsten davon in die endgültige Fassung aufgenommen wurden. Besonders erfreut sind wir über die Einsetzung eines eigenen Seniorenanwaltes, für den sich unser Fachsekretär, Stephan Vieider, besonders stark gemacht hat. Auch eine weitere von uns eingebrachte wesentliche Forderung wurde im Gesetz berücksichtigt: nämlich die verpflichtende Einsetzung eines Seniorenbeirates in allen Gemeinden, unabhängig von der Anzahl der Einwohner“, berichtet die Rentnergewerkschaft in einer Aussendung.
Mit der Schaffung eines eigenen Gesetzes wird nun den Senior*innen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft zuerkannt. Besonderes Augenmerk wird auf Prävention, Erhaltung der Gesundheit und Selbständigkeit von Senior*innen gelegt. Ziel des Gesetzes ist es, Senior*innen in einer autonomen und selbständigen Lebensweise zu unterstützen.
„Nun geht es darum, die im Gesetz definierten Maßnahmen und Ziele, wie Begleitung und Betreuung, Familie und Pflege, Wohn- und Lebensräume, Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilnahme, Ehrenamt, finanzielle Unterstützung zügig umzusetzen, um damit einer der derzeitig größten gesellschaftspolitischen Herausforderung gerecht zu werden“, so die Rentnergewerkschaft abschließend.
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