„Wir schauen genau hin“
Die Gemeinde Bozen setzt das Verwaltungsverfahren zum Widerruf der Detailhandelslizenzen für das Landeseinkaufszentrums Twenty für ein halbes Jahr aus. Für die „Vorbereitung“ der Neuausschreibung.
von Thomas Vikoler
Das Dokument der Gemeinde Bozen wurde allen Interessierten, darunter der Aspiag Service GmbH, am Dienstag zugestellt. Der Absender: Gemeinde Bozen. Inhalt: Das nach dem Urteil des Staatsrats vom 6. Oktober zum Fall Twenty eingeleitete Verwaltungsverfahren zum Verfall der Detailhandelslizenzen wird ausgesetzt.
Für genau 180 Tage, also ein halbes Jahr. Diese Frist hatte sich die Landesregierung für die Neuausschreibung des Landeseinkaufszentrums gegeben.
Die Gemeinde Bozen beruft sich nun auch darauf: „Diese Aussetzung wurde verfügt, da die Autonome Provinz Bozen die Einleitung des Verwaltungsverfahrens beschlossen hat, um die Verfahrensmängel zu beheben, die im Urteil des Staatsrates in der Umwidmung des Bauleitplanes aufgezeigt wurden“, heißt es im Dokument.
Land und Gemeinde fahren im Fall Twenty also eine eindeutig gemeinsame Strategie: Die Podini Holding, die ihr Einkaufszentrum in der Galileistraße ab dem Jahr 2013 aufgrund der nun aufgehobenen Beschlüsse und der Baukonzession um 20.000 Quadratmeter erweiterte, soll es weiterführen können.
Mit einem nicht garantierten Ziel: Die Podini Holding muss die geplante Ausschreibung auch gewinnen, um alle Rechtsmängel zu sanieren. Gewinnt ein Mitbewerber, gibt es ein echtes Problem.
„Es ist schön und gut, dass die Landesregierung nun sagt, dass wir auch mitmachen dürfen“, höhnt Aspiag-Anwalt Christof Baumgartner, „es zeigen sich aber zahlreiche rechtliche Widersprüche. „Wir werden sehen, was die Richter dazu sagen“. Soll heißen: Wir schauen genau hin, was jetzt passiert.
Aspiag wird also sowohl den Beschluss der Landesregierung als auch das Schreiben der Gemeinde Bozen vom Dienstag vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Nicht nur das: Auch eine sogenannte Erzwingungsklage zur Umsetzung des Staatsratsurteils ist in Vorbereitung. Dort wird Aspiag die Einsetzung eines Kommissärs zur Vollstreckung des Urteils beantragen, aber auch Schadensersatz verlangen. „Wir berechnen derzeit das Schadensausmaß“, sagt Anwalt Baumgartner.
An der Mitteilung der Gemeinde Bozen stört ihm insbesondere, dass dort von einer Vorbereitung („prädisposizione“) der Neuausschreibung des Landeseinkaufszentrums die Rede ist. Die Formulierung lässt tatsächlich auf einen längeren Zeitraum schließen, bis die Ausschreibung tatsächlich startet.
„Beim ersten Mal hat das Land rund zwei Jahre gebraucht“, erinnert sich Baumgartner. Dort wurde ein Weisenrat gebildet, der am Ende das Twenty zum Sieger auserkor. Laut Urteil eine rechtswidrige Vorgangsweise.
Aspiag-Anwalt Baumgartner erinnert daran, dass das Bozner Verwaltungsgericht feststellte, dass eigentlich der Sitz des Lebensmittelriesen in der Buozzistraße die Ausschreibung hätte gewinnen müssen. Allein deshalb sei die nun beschlossene Ausschreibung ein rechtlicher Widersinn.
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Kommentare (3)
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andreas
Einen offensichtlichen Betrug vom Land bzw. LH, Laimer, Rainer, wie bei SEL, wird sich die Aspiag zu Recht nicht gefallen lassen.
Hier wurde bewusst rechtswidrig gehandelt und das kostet nun so oder so eine Menge Geld, welches mit Steuergeldern an Podini oder Aspiag gezahlt werden muss.
So billig wie bei SEL, wo Frasnelli abgespeist und Etschwerke und SEL fusioniert haben, wird es wohl nicht abgehen.
Bravo an die verantwortlichen Politiker….
pingoballino1955
Danke SVP für diese „Ungereimtheiten“ Der Steuerzahler.in ist der DEPP,wie üblich!