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Arnos Haushalt

Foto: Brennerautobahngesellschaft

Vereinfachungen bei der Kfz-Steuer, Mittel für Kollektivverhandlungen und Gemeinden: Welche Neuerungen das Stabilitätsgesetz des Landes verspricht.

von Matthias Kofler

Die Landesregierung hat den Entwurf des Stabilitätsgesetzes für 2023 vorgelegt. Der sechs Artikel umfassende Gesetzestext beinhaltet Verfahrensvereinfachungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer und beseitigt steuerliche Ungleichheiten in diesem Sektor. So soll die Kfz-Steuer für Fahrzeuge bis zu sechs Tonnen Gesamtgewicht ab dem kommenden Jahr immer im Jahresrhythmus bezahlt werden und nicht mehr in Viermonatszeiträumen. Bei Änderungen der technischen Daten des Fahrzeugs oder des Verwendungszwecks soll der neue Steuersatz künftig ab jenem Steuerzeitraum fällig werden, der auf die Veränderung folgt, und nicht mehr ab sofort wie derzeit. So entfallen Ergänzungszahlungen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

Mit dem Stabilitätsgesetz stellt das Land auch die Mittel für die Erneuerung bzw. die Verhandlungen zum Kollektivvertag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art sowie für den Gesundheitsbereich für den Dreijahreszeitraum 2023 bis 2025 bereit. Für die Vertragsverhandlungen mit dem Lehrpersonal ist ein Betrag von vorerst acht Millionen Euro pro Jahr, insgesamt 24 Millionen Euro, vorgesehen. Für das Sanitätspersonal 16 Millionen Euro im Jahr und insgesamt 48 Millionen Euro. Ein weiterer Punkt ist die Gemeindenfinanzierung. Festgeschrieben werden die Beträge, mit denen das Land den ordentlichen Fonds, den Investitionsfonds und den Amortisationsfonds für Darlehen speist. In den ordentlichen Fonds fließen demnach in den drei Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils 170,7 Millionen Euro, 169,2 Millionen Euro und 167,8 Millionen Euro. Für den Investitionsfonds sind 156,3 Millionen für 2023, 96,7 Millionen für 2024 und 89,6 Millionen Euro für 2025 vorgesehen, für den Amortisationsfonds 25,3 Millionen Euro im Jahr 2023, 20 Millionen Euro im Jahr 2024 und 25,3 im Jahr 2025. LH Arno Kompatscher betont, dass es sich bei diesen Beträgen um vorläufige Summen handle, die endgültige Dotierung erfolge auf der Grundlage des Abkommens mit der Vertretung der Gemeinden.

Einige Artikel im Begleitgesetz zielen auf mehr Rechtssicherheit ab. So geht es im Artikel 2 um die Luftreinhaltung. Vorgesehen wird die Möglichkeit, bei anhaltenden Verkehrsstaus den Verkehr von Staats-, Landes- oder Gemeindestraßen auf die Autobahn zu verlagern, um die Luftqualität in besonders verkehrs- und emissionsbelasteten Ortschaften zu verbessern. Die Landesregierung schließt Vereinbarungen mit den Autobahnbetreibenden ab, um den Verkehrsteilnehmenden die kostenlose Benutzung eines oder mehrerer Straßenabschnitte zu ermöglichen. Zeitbefristet wird es auch möglich sein, zur Bewältigung des Fachärztemangels in den Notaufnahmen und den Diensten für Rettungs- und Notfallmedizin nach erfolgloser oder unzureichender Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens ÄrztInnen ohne Facharztdiplom zeitbefristet freiberuflich mit individuellen Aufträgen zu beschäftigen. Diese können in den Notaufnahmen unter Aufsicht der Fachärzte bestimmte ärztliche Leistungen erbringen.

Energiesparmaßnahmen für Kühlgeräte beinhaltet Artikel 9. Er legt im Sinne des Klimaschutzes fest, dass Kühlgeräte von Handelsbetrieben mit Türen oder gleichwertigen Verschlusssystemen ausgestattet sein müssen. Mit der Änderung des Landesgesetzes zur Energieeinsparung sollen zudem der Höchstsatz der Förderungen von derzeit 70 Prozent auf 80 Prozent erhöht und ein Anreiz für energieeffizientes Sanieren von Kondominien geschaffen werden. Zudem kommt diese Maßnahme Familien und heimischen Betriebe zugute, zumal der sogenannte staatliche Superbonus demnächst ausläuft.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (4)

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  • gulli

    Hört endlich auf mit Förderungen, Beiträgen, Zuschüsse, Einmalzahlungen usw.
    Führt einfach ein gerechtes Lohnsystem ein, bei dem ein Auskommen mit dem Einkommen ist!

  • hallihallo

    ach schafft diese autosteuer mit tausenden tarifen doch endlich ab.
    das benzin in südtirol kostet doch schon ca. 10-15 cent mehr als 100 km südlich und der landeshaushalt wird immer größer.
    wenn ich dann das foto der autobahneinfahrt sehe, wird mir übel.
    gerade vorgestern an einer raststätte halt gemacht. da hat doch mit moderner raststätte nichts zu tun. der caffe und das frühstück sind ok, aber die anderen preise der waren sind doch einfach nur lächerlich. alles dreimal so teuer als handelsüblich.
    dafür gibt es toiletten, wo es nur so stinkt. was sich so ein durchreisenden von unserem gebiet nur denkt.

    • andreas

      Die Autobahnraststätten müssen der A22 teilweise fast die Hälfte des Verkaufspreises abgeben, deshalb ist das Zeug dort so teuer.
      Ich habe vor ein paar Jahren mal einen Artikel darüber gelesen, da ich mich auch immer über die Preise bei den Raststätten geärgert habe, nachher war mir klar, warum die so teuer sein müssen.

  • equalizer

    Förderungsmaßnahmen waren einmal ein Steuerungsinstrument der politischen Führung, um Wirtschafts- Kultur- oder Bildungsbereiche, die für die Zukunft des Landes wichtig sind in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.
    Zu dieser zielführenden Strategie sollte die Landeregierung dringendst wieder zurück finden. Dann allerdings würden sie einen guten Teil ihrer Klientel verprellen, müssten doch die meisten Beiträge für die Tourismusbranche umgehend gestrichen, um den bereits offensichtlichen Overtourism einzuschränken.

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