Soziale Absicherung
Erstmals können freischaffende Künstlerinnen und Künstler um einen Beitrag für die Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds ansuchen. Anträge sind per E-Mail oder über ein Patronat einzureichen.
Ende 2020 hatte der Regionalrat die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Künstlerinnen und Künstler künftig bei der Rentenabsicherung zu unterstützen.
Wenn Kunstschaffende in einen Zusatzrentenfonds mindestens 500 Euro selbst einbezahlen, dann unterstützt das Land dies mit einem Beitrag von bis zu 500 Euro. Für Renteneinzahlungen, welche die Jahre 2021 und 2022 betreffen, reicht es, mindestens 250 Euro in den Rentenfonds einbezahlt zu haben bzw. einzubezahlen, um für den regionalen Beitrag ansuchen zu können.
Freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die alle geltenden Voraussetzungen erfüllen, können nun per E-Mail oder über ein Patronat innerhalb 31. Dezember 2022 das entsprechende Ansuchen an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) schicken. Das entsprechende Formular kann auf der ASWE-Webseite heruntergeladen werden. Dort finden sich auch alle nötigen Informationen zur neuen Unterstützungsleistung.
Interessierte Kunstschaffende, die seit mindestens zwei Jahren in der Region Trentino-Südtirol ansässig sind und eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro nicht überschreiten, mussten sich innerhalb September in das neu geschaffene Landesverzeichnis für Künstlerinnen und Künstler eintragen.
In den vergangenen Wochen sind dazu in den drei Landeskulturabteilungen insgesamt 199 Anträge eingereicht worden, die Kunstschaffenden stammen dabei aus allen Kunstbereichen: aus der bildenden Kunst, aus der darstellenden Kunst sowie aus den Bereichen Film, Literatur und Musik.
„Es ist im Interesse unseres Landes, dass Südtirols Kunstschaffende im Alter sozial abgesichert sind. In kürzester Zeit haben wir eine Vorsorgeleistung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler geschaffen, die auf gesamtstaatlicher Ebene einzigartig ist“, hebt der Landesrat für deutsche Kultur, Philipp Achammer, hervor.
Und der ladinische Kulturlandesrat Daniel Alfreider betont: „Dies ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung und Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und damit auch insgesamt eine Anerkennung für Kunst und Kultur. Es ist notwendig, ein sinnvolles und gutes Fördersystem auch im Rentenalter zu garantieren.“
Der Landesrat für italienische Kultur, Giuliano Vettorato, pflichtet dem bei: „Dies war eine notwendige Maßnahme: Die Unterstützung von Kulturschaffenden mit dieser Art von Rentenbeitrag ist ein wichtiger Schritt zur Überwindung des falschen Vorurteils, dass Kunst keine Arbeit sein kann.“
Vor allem der soziale Aspekt sei ein wichtiger: „Dieser finanzielle Beitrag der Region kann dazu beitragen, das Risiko der Altersarmut von Künstlerinnen und Künstlern zu reduzieren, auch weil es darum geht, dass das Bewusstsein für das frühzeitige Vorsorgen geschärft wird“, ergänzt Soziallandesrätin Waltraud Deeg.
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