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Der Melkroboter

Foto: 123rf

Ein Bauer aus dem Gadertal kämpfte acht Jahre vor Gericht um einen Landesbeitrag für einen 90.000 Euro teuren Melkroboter. Vergeblich.

Die Hartnäckigkeit des Landwirts aus dem Gadertal ist beinahe beneidenswert.

Wegen eines ihm, aus seiner Sicht, unrechtmäßig verweigerten Landesbeitrages ging er bis zum Staatsrat.

Nun, acht Jahre nach der definitiven Ablehnung durch die Abteilung Landwirtschaft, steht fest: Der Landwirt (und Nebenbei-Unternehmer) hatte keinen Anspruch auf das Landesgeld.

Er wurde vom Staatsrat (wie bereits zuvor vom Bozner Verwaltungsgericht) verurteilt, dem Land 2.000 Euro Prozessspesen zu zahlen.

Der Mann hatte im Jahre 2013 dem zuständigen Landesamt eine Rechnung von 96.000 Euro für den Ankauf eines Melkroboters (automatisiertes Melksystem) vorgelegt, um damit den vom Gesetz vorgesehenen 30-prozentigen Kapitalbeitrag zu kassieren, also 32.000 Euro.

Das Amt lehnte den Gesuchsantrag ab und teilte mit, dass die Möglichkeit eines Zinsbeitrages auf eine Investitionssumme von bis zu 40.000 Euro bestehe. Die Begründung für den nicht gewährten Kapitalbeitrag lautete: Der Mann aus dem Gadertal sei an einem Unternehmen mit mehr als zwei Angestellten beteiligt, einem Skiverleih.

Das stritt der Antragsteller allerdings teilweise ab: Er sei an der Firma (seiner Frau) lediglich zu einem Prozent beteiligt, die Zahl der Angestellten betrage – auf das Jahr gerechnet – 0,14 Personen. Laut Handelskammerauszug waren es im ersten Trimester des Jahres 2012 allerdings acht Angestellte, in den Jahren darauf sogar zehn bzw. zwölf.

U.a. mit dieser Begründung – und der Erkenntnis, dass der Bauer als gesetzlicher Vertreter der Firma aufschien und sie de facto leitete -, wies das Bozner Verwaltungsgericht den Rekurs gegen die Ablehnung des Beitragsgesuchs ab. Der Staatsrat hat das Urteil nun umfassend bestätigt und festgestellt, dass der Gadertaler erst nach seinem Beitragsansuchen aus der Skiverleih-Firma ausgestiegen war. (tom)

 

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