Flexible Pflege
Mehrere Änderungen an bestehenden Bestimmungen sollen dazu beitragen, das Angebot der Tagespflege für Seniorinnen und Senioren nutzerorientiert und flexibel weiterzuentwickeln.
Um Südtirols Seniorinnen und Senioren bestmöglich zu begleiten, gibt es unterschiedliche, am Pflege- und Unterstützungsbedarf ausgerichtete Dienste und Leistungen.
Bei der Tagespflege können pflegebedürftige, ältere Menschen untertags soziale und betreuerische Hilfe in Anspruch nehmen, die Nacht verbringen sie dann wieder zu Hause.
Die 13 Südtiroler Tagespflegeheime (mit insgesamt 157 Plätzen) und die Tagespflege in den Seniorenwohnheimen haben im Jahr 2021 insgesamt 297 Menschen betreut.
„Durch die Tagespflege erfahren einerseits die Pflegebedürftigen eine qualitativ hochwertige, professionelle Betreuung, andererseits ist dies ein wichtiges Entlastungsangebot für pflegende Angehörige. Denn sie wissen, dass ihre Liebsten auch in Zeiten ihrer Abwesenheit gut und liebevoll umsorgt werden“, sagt Landesrätin Waltraud Deeg.
Um diesen Dienst weiter aufzuwerten, hat sie der Landesregierung einen Beschlussantrag vorgelegt, mit dem mehrere Neuerungen eingeführt werden können. Diese fügen sich zudem stimmig in die Betreuungs- und Pflegelandkarte ein, bei deren Erarbeitung sich ein weiterer Ausbau im Bereich der Tagespflege als wichtiges Ziel herauskristallisiert habe.
Konkret können mit dem Beschluss die täglichen Öffnungszeiten der Tagespflegeeinrichtungen besser auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sowie ihrer Angehörigen abgestimmt werden. So wird es künftig möglich sein, an den Werktagen erweiterte Öffnungszeiten oder auch Wochenendöffnungszeiten anzubieten.
Eine weitere Neuerung betrifft die stärkere Berücksichtigung von spezifischen Bedürfnissen:
Gedacht wird dabei an Angebote für Menschen mit Demenz, mit besonderen Beeinträchtigungen oder mit psychischen Erkrankungen.
„Jeder pflegebedürftige Mensch bringt seine oder ihre ganz eigenen Anforderungen mit. Um die Pflege besser an diesen individuellen Anforderungen ausrichten zu können, haben wir nun im jetzt genehmigten Beschluss die Rahmenbedingungen geschaffen“, informiert Landesrätin Deeg.
Diese Neuerungen würden folglich die Flexibilität der Dienste erweitern, was den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen entgegenkomme. Geändert wurden zudem einige verwaltungstechnische Bestimmungen, wodurch die Trägerkörperschaften der Tagespflege eigenständiger und finanziell abgesichert handeln können.
Die nunmehr genehmigten Änderungen wurden basierend auf Rückmeldungen von Betroffenen und der Seniorenwohnheimverantwortlichen gesammelt und ausgearbeitet.
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