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Das verlorene Augenlicht

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Ein Fausthieb in sein Gesicht, versetzt von einem Unbekannten in einer Bozner Bar, kostete einem 35-Jährigen das Licht seines linken Auges. Nun kämpft er vor Gericht um Schadensersatz.

von Thomas Vikoler

 

Bereits in jungen Jahren das Augenlicht teilweise zu verlieren, ist eine schwere Hypothek für den Rest des Lebens.

Dabei schaute es zunächst nicht danach aus, als würde der heute 35-jährige Bozner dieses Schicksal widerfahren.

Bis sich die Netzhaut seines linken Auges löste und die Ärzte ihm mitteilen mussten, dass er auf diesem blind bleibe.

Ein entsprechendes ärztliches Attest brachte der Anwalt Nicola Nettis in ein Hauptverfahren vor Richter Ivan Perathoner ein.

Angeklagt sind dort drei Männer, einer wegen schwerer Körperverletzung, zwei wegen Widerstandes gegen Amtspersonen.

Es geht in diesem Verfahren um einen Streit, der sich im Jahre 2018 in einer Bozner Bar ereignete.

Mehrere Männer gerieten verbal aneinander (darunter die drei Angeklagten), den Schaden trug aber ein Unbeteiligter davon – der 35-Jährige, der an einem Nebentisch saß.

„Er hat die nunmehrigen Angeklagten nicht gekannt, er hatte an jenem Tag nicht mit ihnen gesprochen“, sagt Anwalt Nettis.

Und dann passierte es: Einer der drei Männer versetzte dem Unbeteiligten unangekündigt einen Faustschlag ins Gesicht. Er traf ihn am linken Auge.

Der 35-Jährige musste ins Spital, wo er ärztlich versorgt wurde. Zunächst konnte er, wie erwähnt, mit dem linken Auge sehen. Etliche Zeit später verlor durch eine Komplikation an der Netzhaut das Augenlicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte damals bereits Anklage gegen den Schläger wegen schwerer Körperverletzung erhoben.

Nun änderte sie den Tatbestand aufgrund des neuen ärztlichen Attests auf schwerste Körperverletzung ab.

Damit ändert sich auch die Höchststrafe, die dem Angeklagten in diesem Prozess droht.

Auf schwere Körperverletzung steht eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft, auf schwerste Körperverletzung, verbunden mit einem dauerhaften Schaden, sieben Jahre Haft.

Das Opfer der Gewaltattacke hat sich  als Nebenkläger in das Hauptverfahren eingelassen und erwägt auch eine Zivilklage gegen den Hauptangeklagten.

Laut Mailänder Tabelle ist für ein verlorenes Auge ein Schadensersatz von bis zu 250.000 Euro angemessen.

Richter Ivan Perathoner vertagte die Verhandlung zu diesem Fall.

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