Online-Shopping & Recht
Am Donnerstag fand im Sitz der Handelskammer Bozen eine Informationsveranstaltung zum Thema E-Commerce und Recht statt, welche vom Europäischen Verbraucherzentrum gemeinsam mit der Handelskammer Bozen organisiert wurde. Die Expert/innen erklärten den Teilnehmer/innen anhand von praktischen Beispielen die wichtigsten Rechtsvorschriften des Onlinehandels und die Neuerungen 2022.
Der Onlinehandel ist mittlerweile für viele Unternehmen einer der gängigsten Verkaufskanäle. Dabei stehen den Käufer/innen zahlreiche Rechte zu, welche umgekehrt entsprechende Pflichten für die Verkäufer/innen bedeuten.
Bei der Informationsveranstaltung erhielten die Teilnehmer/innen einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen und die heuer eingeführten Neuerungen, die bei der Führung eines Online-Shops beachtet werden müssen.
„Die rechtlich korrekte Abwicklung des Onlinehandels wird häufig zu wenig beachtet, stellt jedoch eine wichtige Komponente für den Erfolg eines Unternehmens im E-Commerce dar. Der Handelskammer Bozen ist es ein großes Anliegen, Südtiroler Unternehmen bei ihrer Online-Tätigkeit zu unterstützen“, so der Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Alfred Aberer.
Zu Beginn informierte Karin Pichler vom Bereich Rechtsangelegenheiten der Handelskammer Bozen die Anwesenden über die zahlreichen Informationspflichten, die bei der Einrichtung eines Onlineshops berücksichtigt werden müssen.
Dann erläuterte Stefano Albertini, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen, die Pflichten bei der Nutzung von Bildern und Fotos im Onlineshop sowie den Unterschied zwischen Gewährleistung und vertraglicher Garantie. Julia Rufinatscha, Mitarbeiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen, erklärte in der Folge die juristisch korrekte Abwicklung einer Warenrücksendung nach Ausübung des Rücktrittsrechts.
„Beim Online-Kauf haben Kund/innen nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf zu begutachten oder zu testen, daher gewährt ihnen das Gesetz einige besondere Rechte. Diese Rechte bedeuten wiederum Pflichten für die Unternehmen“, informierte Stefano Albertini, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen.
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