Die Twenty-Klausel
Eine Klausel in den Mietverträgen belegt: Die Eigner des Landeseinkaufszentrums Twenty haben eine Niederlage vor Gericht durchaus einkalkuliert.
von Thomas Vikoler
Bei der Podini Holding und der Inhabergesellschaft Twentyone GmbH zeigte man sich vergangene Woche in einer Presserklärung „überrascht“ über den Ausgang des neun Jahre dauernden Rechtsstreits um die Zuweisung des Landeseinkaufszentrums durch die Landesregierung.
Und wies darauf hin, dass nun 500 Arbeitsplätze auf dem Spiel stünden.
Bemerkenswert ist freilich, dass in den Mietverträgen für die Geschäfts- und Gastronomieflächen im Twenty-Bis eine Klausel zum von Aspiag angestrengten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingebaut wurde. Für die Eventualität, dass die Twenty-Eigentümer den Rechtsstreit verlieren würden und die Betriebslizenzen entzogen würden, besteht kein Schadensersatzanspruch für die Mieter der Flächen.
Das dürfte sich auf den wirtschaftlichen Teil der Mietverträge ausgewirkt haben, zeigt aber auch, dass eine gerichtliche Niederlage durchaus einkalkuliert wurde.
LESEN SIE AM DONNERSTAG IN DER PRINT-AUSGABE:
- Warum die Aspiag-Gruppe die Schließung des Twenty verlangt
- Und: Welche gesetzliche Lösung die Aspiag-Gruppe (auch im eigenen Interesse) vorschlägt.
Kommentare (3)
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