Nach dem Urteil
Nach der Entscheidung des Staatsrates zum Landeseinkaufszentrum bewerten Rechtsexperten des Landes in Abstimmung mit jenen der Gemeinde Bozen die Folgen.
Am Donnerstag hat der Staatsrat eine Berufung des Landes Südtirol aus dem Jahr 2019 abgewiesen.
Das Urteil zum Landeseinkaufszentrum in der Bozner Galileistraße erklärt die Vergabe der Lizenz und die Baukonzession für rechtswidrig.
Die notwendigen Folgemaßnahmen nach dieser Entscheidung sind Gegenstand einer Bewertung durch die Rechtsexperten des Landes, in Abstimmung mit jenen der Gemeinde Bozen.
Die aktuelle Situation geht auf Entscheidungen von vor über zehn Jahren zurück und ist entsprechend komplex. Sobald die Ergebnisse der Bewertung vorliegen, wird über die zu setzenden Schritte beraten werden, teilt das Landespresseamt mit.
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