„Stehen in der Pflicht“
Bei einer Tagung zur „Zukunft des Volksgruppenrechts“ in Klagenfurt hob LH Kompatscher Südtirols Vorbildfunktion und Verantwortung hervor. Es brauche internationale Solidarität von Minderheiten.
Der Minderheitenschutz in Südtirol und Kärnten habe viel mehr miteinander zu tun, als man auf den ersten Blick meinen könnte:
Diese Meinung vertrat Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher in seinem Referat bei der Tagung „Die Zukunft des Volksgruppenrechts“ in Klagenfurt.
In der zweitägigen Veranstaltung der Hermagoras/Mohorjeva hatten sich die Vortragenden mit der aktuellen Lage der Volksgruppen auseinandergesetzt und dabei vor allem für eine aktive Förderung der slowenischen Sprache in Kärnten ausgesprochen, besonders in der öffentlichen Verwaltung, in Bildungseinrichtungen und in den Medien.
Landeshauptmann Kompatscher sagte im Rahmen der Veranstaltung, Südtirol sei den Minderheiten auf der ganzen Welt Solidarität schuldig. In den Jahren 1960/1961 sei Südtirol darauf angewiesen gewesen, dass andere Länder und Staaten bei den UN-Resolutionen für Südtirol gestimmt haben: „Genauso wollen wir jetzt etwas zurück geben. Wir haben eine gute Situation für uns erreicht. Allein schon deshalb sehen wir uns in der Pflicht.“
Es brauche eine internationale Solidarität aller nationalen Minderheiten, zeigte sich Kompatscher überzeugt. Dies sei bei der Veranstaltung der Vereinten Nationen in New York anlässlich des 30. Jahrestages der UN-Erklärung für Minderheitenrechte deutlich zum Ausdruck gekommen. Südtirol sei dort mehrfach als Vorbild für Minderheitenschutz genannt worden.
Wichtig sei die Erkenntnis, dass sich Minderheitenschutz stets weiter entwickeln müsse. Auch in Südtirol bedeute Stillstand immer einen Rückschritt für die Autonomie des Landes:
„Vor allem nach der Verfassungsreform des Jahres 2001 hat das italienische Verfassungsgericht immer wieder Urteile gefällt, mit denen die autonome Zuständigkeit des Landes Südtirol in vielen Bereichen eingeschränkt wird. Hier gilt es endlich jenen Schritt vorwärts zu machen, den Artikel 10 der Verfassungsreform vorsieht, und die Statute der Sonderautonomien anzupassen“, unterstreicht Kompatscher.
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