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„Es ist noch viel zu tun“

Julia Unterberger

Die Zahl der Strafverfahren wegen Misshandlung oder Tötung von Tieren ist in Südtirol um 15 Prozent gestiegen.

Julia Unterberger schickt voraus:

„Das neue Parlament muss den Einsatz für mehr Tierschutz fortsetzen. Dieser ist in der letzten Legislatur in den Verfassungsrang erhoben worden. Diesem Schritt muss eine grundlegende Umgestaltung der diesbezüglichen Rechtslage erfolgen.“

Und anlässlich des Welttierschutztages präsentierte die SVP-Senatorin beklemmende Zahlen.

Laut dem so genannten Zoomafia-Bericht der italienischen Tierschutzvereinigung LAV sei die Zahl der Strafverfahren wegen Misshandlung, Tötung oder nicht artgerechter Haltung von Tieren in Südtirol zwischen 2020 und 2021 um 15 Prozent gestiegen, so Unterberger. 

„Die derzeit bestehenden Normen und Sanktionen für diese Straftaten sind völlig unzureichend“, so die Tierschützerin und Juristin. Meist werde lediglich eine Geldstrafe festgesetzt, die weder abschreckend wirke noch im Verhältnis zum oft großen Leid der Tiere stehe, so Julia Unterberger.

Im Justizausschuss des Senats seien deshalb mehrere Gesetzentwürfe eingebracht worden – darunter einer von ihr selbst  – um den Tierschutz zu erhöhen und die Sanktionen für alle Straftaten gegenüber Tieren zu verschärfen, so Unterberger weiter. „Leider scheiterte die Umsetzung dieser Gesetzesentwürfe an der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode.“

Dennoch seien in dieser Legislatur einige Schritte in die richtige Richtung gemacht worden. 

Es seien Pelzfabriken verboten werden. „Und innerhalb des Jahres 2026 wird auch das Kükenschreddern untersagt“, so Unterberger. Die Senatorin weiter: „Andererseits aber gelten Tiere im italienischen Zivilrecht immer noch als bewegliche Sachen. Im Strafrecht ist das geschützte Rechtsgut nicht das Tier, sondern das menschliche Empfinden für dieses.“

Die Europäische Union hat hingegen schon mit Vertrag von Amsterdam 1997 festgelegt, dass Tiere fühlende Wesen sind. 

Darüber hinaus gelten die Normen des Strafgesetzbuches in vielen Bereichen, nicht oder nur teilweise, und zwar für die Zucht, die Schlachtung, den Transport, den Zirkus, den Zoo, sowie für erlaubte Veranstaltungen mit Tieren und für die Jagd, so Unterberger. „Die Ausnahme gilt also für ca. 80 Prozent der Tiere. Für diese sind leider viele grausame Praktiken völlig legal.“

Im Bereich des Tierschutzes gebe es also noch viel zu tun. „Ich hoffe, dass die begonnene Arbeit in der neuen Legislaturperiode abgeschlossen werden kann“, so die SVP-Senatorin abschließend.

Foto: 123rf

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