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„Tolle Entwicklung“

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Das Wobi hat im vergangenen Jahr 174 „uneinbringliche“ Forderungen gegen ehemalige Mieter im Gesamtwert von 293.438 gelöscht.

Ulli Mair spricht von „tollen Entwicklungen, die uns da bevorstehen“. Der Verwaltungsrat des Institutes für den sozialen Wohnbau (WOBI) hat am 09. Mai mit dem Beschluss Nr. 23 die Verordnung betreffend die buchhalterische Löschung der uneinbringlichen sowie der geringfügigen Forderungen genehmigt. Bis dahin erfolgte die buchhalterische Löschung der Forderungen mit Maßnahme des Generaldirektors über den gesetzlichen Verzicht der Forderungseintreibung. Seit Mai trennt man den Augenblick der buchhalterischen Löschung der Forderungen gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über die Erstellung der Bilanz vom gesetzlichen Verzicht der Forderungseintreibung.

„Dieser Beschluss hat den Zweck, die Forderungsverluste in der Bilanz korrekt anzuführen, unbeschadet der Möglichkeit des Institutes, weitere rechtliche Maßnahmen für die Eintreibung der Forderungen selbst zu ergreifen“, erklärt Landesrätin Waltraud Deeg in der Beantwortung einer Anfrage der Freiheitlichen.

Die Daten und Fakten: 2018 wurden 26 Forderungen gegen ehemalige Mieter im Gesamtwert von 46.476 Euro gelöscht, 2019 waren es 248 Forderungen im Gesamtwert von 100.493 Euro, im Corona-Jahr 2020 nur 13 Forderungen zu insgesamt 26.590 Euro und im vergangenen Jahr wiederum 174 Forderungen zu 293.438 Euro.

Bei 154 der 174 Fälle aus dem Jahr 2021 handelt es sich um italienische Staatsbürger mit Schuldpositionen bis zu eimem Betrag von 5.000 Euro, die im Steuerjahr 2019 ein steuerpflichtiges Einkommen von nicht mehr als 30.000 Euro aufwiesen, deren Eintreibung den Einzugsdiensten vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2010 übertragen wurden. Laut Deeg geht das Wohnbauinstitut im Jahr 2022 von einer Löschung von ca. 40 uneinbringlichen sowie geringfügigen Forderungen im Gesamtausmaß von ca. 350.000 Euro aus. (mat)

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