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Die Wohnungsnot

Foto: lpa

In 21 Südtiroler Gemeinden herrscht offiziell Wohnungsknappheit. Auf der Grundlage der Immobilienmarktdaten hat die Landesregierung die Gemeinden mit Wohnungsnot aufgelistet.

Fristgerecht vor Monatsende hat die Landesregierung die Gemeinden mit Wohnungsnot festgelegt, in denen künftig im Sinne des Landesgesetzes zur Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS (LG Nr. 3/2014) der Leerstand (im Sinne von Artikel 5 des LG Nr. 3/2022) höher besteuert wird.

Die von der Landesregierung genehmigte Liste umfasst die Landeshauptstadt Bozen, die Städte Meran, Brixen, Leifers und Sterzing, die drei Grödner Gemeinden Wolkenstein, St. Ulrich und St. Christina, die Gadertaler Gemeinden Abtei und Corvara sowie Enneberg, Terlan, Eppan, Auer und Kaltern im Überetsch und Unterland, Schenna, Lana, Marling und Tirol im Burggrafenamt sowie Sexten im Pustertal und Vahrn (ohne Fraktion Schalders) im Eisacktal.

Im Vorfeld der Entscheidung der Landesregierung waren sowohl der Rat der Gemeinden als auch die 21 Gemeinden selbst angehört worden.

Laut Landesgesetz ist die Liste jährlich bis zum 30. Juni zu beschließen, in der Erstanwendung bis zum 30. September 2022. Die Einstufung wird mit 1. Jänner des Folgejahres beziehungsweise ab 2023 wirksam.

„Um dem Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken, haben wir mit den jüngsten Änderungen am GIS-Gesetz eine höhere Besteuerung nicht genutzter Baugrundstücke und Bauten, die nicht abgeschlossen wurden, ebenso wie leerstehender Wohnungen vorgesehen“, sagte heute Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher. „Mit dem nunmehrigen Beschluss legen wir jene Gemeinden fest, in denen der Leerstand höher besteuert werden muss. Den restlichen Gemeinden stehen solche Maßnahmen frei.“

21 Gemeinden mit Wohnungsnot

Bei der Erstellung der Liste der Gemeinden mit Wohnungsnot hat die Landesregierung die monatlichen Mindestmietpreise für Wohnungen in Euro je Quadratmeter aus der Datenbank der Beobachtungsstelle des Immobilienmarktes (Osservatorio del Mercato Immobiliare – OMI) zugrunde gelegt. Als Gemeinden mit Wohnungsnot wurden jene Gemeinden definiert, deren Mindestmietpreise den durchschnittlichen Mindestmietpreis auf Landesebene laut eben dieser Datenbank um mindestens zwanzig Prozent überschreiten.

Ab 2023 höhere Steuern für Leerstand

In den Gemeinden mit Wohnungsnot wird der Leerstand an Wohnungen künftig somit mit mindestens 2,5 Prozent besteuert, wobei die Gemeinden diesen Steuersatz bis auf 3,5 Prozent anheben können. Dieselbe Steuerhöhung von 2,5 Prozent mit der Möglichkeit der Erhöhung durch die Gemeinde auf 3,5 Prozent gilt für Baugründe.

Hier ist eine Übergangsfrist von 36 Monaten ab Genehmigung eventuell notwendiger urbanistischer Instrumente beziehungsweise in Erstanwendung ab 1. Jänner 2026 vorgesehen, wobei Baugrundflächen mit einem Marktwert von bis zu 100.000 Euro, welcher von der Gemeinde bis 700.000 Euro erhöht werden kann, ausgenommen sind.

Steuerreduzierung für Wohnungen mit registrierten Mietverträgen

Zudem kann in diesen Gemeinden auch eine größere Steuerreduzierung für Wohnungen mit registrierten Mietverträgen vorgesehen werden, und zwar in der Höhe von 0,1 Prozent des ordentlichen Steuersatzes der jeweiligen Gemeinde.

Der ordentliche Steuersatz für vermietete Wohnungen, der derzeit in den meisten Gemeinden bei 0,76 Prozent liegt, wird also um 0,1 Prozent gesenkt. Die einzelnen Gemeinden können diesen Steuersatz noch weiter reduzieren. Zudem sieht der Beschluss vor, dass in denselben Gemeinden für die Einnahmen aus Mietzinsen im Sinne des Beschlusses des interministeriellen Komitees für Wirtschaftsprogrammierung die Einkommenssteuer verringert werden kann. Daher wird der heutige Landesregierungsbeschluss auch dem CIPE übermittelt.

Ab 2023 werden außerdem die Steuerreduzierungen in Gemeinden ohne Wohnungsnot wirksam, da das Landesgesetz vorsieht, dass auch in diesen Gemeinden die Steuersätze für vermietete Wohnungen in unterschiedlicher Form verringert werden können beziehungsweise der ordentliche Steuersatz der jeweiligen Gemeinde jedenfalls um 0,2 Prozent gesenkt werden muss.

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Kommentare (6)

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  • laura

    Also für mich ist die GIS ohnehin nicht nachvollziehbar, in keinster Weise. Ich habe eine Wohnung gebaut, gekauft oder geerbt. Es wurden beim Bau oder Kauf die vollen Steuern bezahlt. Wenn ich annehme, das ist meine Wohnung, dann kann ich die auch hoffentlich verwalten wie ich es möchte oder? Es wird schon Gründe geben wieso ich MEINE Wohnung nicht vermieten möchte, (schlechte Erfahrung mit Mieter, in kurzer Zeit Eigengebrauch bzw. für Familienangehörige usw.)es kommt einer Enteignung gleich. Wenn ich mein Auto nur das Wochenende brauch und andere Leute brauchen es unter der Woche muss ich es dann ihnen auch zur Verfügung stellen?

    • gorgo

      Jemand der sich leisten kann, mehr als eine Whg zu bauen oder kaufen und leer zu lassen, aus welchen Gründen auch immer, soll ruhig mehr Steuern zahlen.
      Wenn Familienmitglieder drin wohnen gibt es die Überlassung Erklärung und sie werden dann wohl die normale GIS bezahlen.

      • 2xnachgedacht

        @gorgo
        ganz ihrer meinung!
        wobei das goldene landei, das problem der wohnungsnot wohl eher verschärfen wird-mieten werden erhöht usw. naja… die goldene henne bekommt dann ja auch noch ein paar golddukaten… und somit ist alles wieder gut.

  • andreas1234567

    Hallo zur Kuchenzeit,

    man legt hier über Tage und Wochen aus wie recht-und wehrlos man gegen freche Mietnomadensippen ist und wundert sich noch?

    Es braucht Gesetze wie “ zahlt er nicht und haut dein Eigentum in Stücke pennt er morgen unter der Talferbrücke“.

    Im Moment ist es genau umgekehrt, wer Pech beim Vermieten hat und noch Kredite zu bedienen der ist dreimal schneller ruiniert als er Mietnomaden loswerden könnte.

    Wer was zu vermieten hat der fragt im Wirtshaus oder beim Gemeindetreffen nach solventen Mietern.
    Und die Bauernschlauen vermieten sowieso über die gängigen Plattformen für Touristen oder als Monteurswohnung, da wird die Strafe bei Erwischen gleich eingepreist und man hat seine Ruhe.

    Ich bin 100 % bei den Vermietern welche der Bettelei von Amt und Politik man möge doch bitte herzlich und solidarisch sein einen Vogel zeigen und dankend auf ihren persönlichen Ruin verzichten

    Gruss aus D, selbe Problematik hier, es werden schon wieder Turnhallen hergerichtet..

  • criticus

    „…wobei die Gemeinden diesen Steuersatz bis auf 3,5 Prozent anheben können.“
    Macht keine Gemeinde, denn DIE die da das Sagen haben, haben größtenteils mehrere Wohnungen.
    Vermieter müssen vor „Wohnungsnomaden“ gesetzlich geschützt werden. Zahlt ein Mieter nicht, dann soll er sofort ausziehen und für Schäden sofort haftbar gemacht werden.
    Ausländische Käufer sollen beim Wohnungskauf weitaus höhere Steuern entrichten. Es geht nicht an, dass auf der einen Seite immer wieder wertvoller Kulturgrund aufgebraucht wird und auf der anderen Seite Wohnungen 10 Monate lang leer stehen. Das Bundesland Tirol hat längst schon reagiert, Wohnungen dürfen nur mehr an Ausländer als Dauerwohnung verkauft werden und Höfe nur an Bauern. Solche Gesetze wird es bei uns nie geben, da wir ja PolitikerInnen haben, die selbst aus Steuergründen Urlaub auf den Bauernhof vorgeben.
    Eines ist sicher, wir verlieren unsere Jugend, und damit die Zukunft, weil das Wohnen in Südtirol nicht mehr leistbar ist! Leider geht das in den Köpfen unserer überbezahlten mittelmäßigen PolitikerInnen nicht hinein.

  • dn

    Was macht die Landesregierung gegen den Zweitwohnungskauf an Käufer von außerhalb der Provinz? Diese treiben die Wohnungspreise in die Höhe. Das dürfte sattsam bekannt sein, aber was wird dagegen unternommen? Abgesehen davon ist es fraglich, ob diese GIS-Erhöhung rechtlich in Ordnung ist. Was ist mit Wohnungen, die renovierungsbedürftig sind? Zahlt das Land dann die Renovierung? Hier greift der Gesetzgeber schon sehr stark in den Schutz des Eigentums hinein und nähert sich der Enteignung. Da darf sich Links bei Wahlen nicht wundern, dass Rechts gewinnt.

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