„Ausdruck von Ohnmacht“
Am Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit und Jahrtag des Vaters der Gewaltlosigkeit Mahatma Ghandi, ruft die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller zur Förderung einer Kultur der Gewaltfreiheit auf und betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, durch Bildung für die gewaltfreie Konfliktlösung zu sensibilisieren.
In erster Linie diene dieser Tag dazu, auf die übermäßige Gewaltanwendung, insbesondere die Nutzung von Waffen, hinzuweisen. Allerdings gehe es bei dem Prinzip der Gewaltlosigkeit um sehr viel mehr.
„Es geht insbesondere auch um die Art und Weise, wie wir mit Konflikten im eigenen Umfeld umgehen. Zu denken ist beispielsweise an Konflikte zwischen Eltern und Kindern. Wenn Kinder sich nicht an Regeln halten wollen, ungehorsam sind oder sonstiges Verhalten setzen, welches für Eltern herausfordernd ist, so neigen manche Eltern dazu, Gewalt anzuwenden. Das Ausnutzen der meist physischen Überlegenheit der Eltern in Form von Gewaltanwendung ist häufig ein Ausdruck von Ohnmacht und der Versuch, die eigene Autorität wiederherzustellen. Dabei verkennen diese Eltern, dass Gewalt nie gerechtfertigt ist. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, das auch in Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist. Nur wenn wir in unseren eignen vier Wänden einen friedvollen und toleranten Umgang pflegen, tragen wir dazu bei, dass das „Nein“ zu Gewalt egal welcher Art zu einem tragenden Gedanken der zukünftigen Generationen wird“, so Daniela Höller.
Gewaltlosigkeit dürfe allerdings nicht falsch verstanden werden.
Es gehe dabei nicht darum, gar nicht zu handeln und alles über sich ergehen zu lassen.
„Im Gegenteil: Es ist sehr wichtig, den eigenen Gefühlen und Ängsten Ausdruck zu verleihen und zu kommunizieren, was für uns nicht in Ordnung geht. Wichtig ist jedoch, dass dieses Handeln derart geschieht, dass andere Menschen dadurch nicht körperlich verletzt werden. Welche große Macht die Gewaltlosigkeit besonders in der heutigen Zeit hat, erkennen wir an der wachsenden Bedeutung von Protestaktionen.“
Bei diesen würden Probleme offen und klar angeprangert. Zu denken sei beispielsweise an die Proteste gegen den Klimawandel oder gegen Rassismus. Diese seien nur einige Beispiele für das, was durch friedvollen Widerstand an gesellschaftlicher Veränderung erwirkt werden kann.
„Gewaltlosigkeit ist eine Entscheidung. Nicht nur der führenden Entscheidungsträger, sondern eine Entscheidung eines jeden Einzelnen“, betont die Kinder- und Jugendanwältin abschließend.
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