Der Schlussstrich
Die Kassation hat im Fall Alexandra Riffeser eine Beschwerde von Ehemann Johannes Beutel abgewiesen, er muss wegen vorsätzlicher Tötung 30 Jahre Haft absitzen. Der Generalstaatsanwalt hatte eine Aufhebung des zweitinstanzlichen Schuldspruchs beantragt.
Von Thomas Vikoler
Der gebürtige Vorarlberger Johannes Beutel, 40, muss bald umziehen. Von Untersuchungshaft im Gefängnis von Bozen in die Haftanstalt für Langzeithäftlinge in Bollate bei Mailand. Der Anlass: Die römische Kassation hat nach der Verhandlung am Dienstagnachmittag seine Beschwerde gegen das Urteil des Bozner Oberlandesgericht abgewiesen.
Damit ist die gegen ihn verhängte dreißigjährige Haftstrafe wegen des Mordes an der Ehefrau Alexandra Riffeser rechtskräftig. Auch die Verurteilung zur Zahlung von 400.000 Euro Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz an die Angehörigen.
Riffeser, 37, war Vormittag des 24. September 2018 in der gemeinsamen Wohnung im Meraner Ortsteil Gratsch mit 43 Messerstichen, ausgeführt mit mehreren Messern, getötet worden. Das mutmaßliche Tatmotiv: Eifersucht bzw. Kränkung.
Marco Ferretti und Alessandro Tonon sahen vor der Kassationsverhandlung gute Chancen, dass das zweitinstanzliche Urteil, mit dem ein Urteil von Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg in einem verkürzten Verfahren bestätigt worden war, aufgehoben würde. Wegen der von ihnen behaupteten Rechtswidrigkeit der Anwendung des erschwerenden Umstandes der Grausamkeit der Bluttat.
Sie argumentierten vor der Kassation, dass Beutel – entgegen der Feststellung des Gerichts – lediglich zwei statt der genannten drei Messer eingesetzt habe, um seine Ehefrau zu töten. Die Mordattacke habe „wenige Augenblicke“ gedauert, ihr Mandant sei von seiner Frau durch anzügliche Fotos von ihr provoziert worden. Die in mehreren Kassationsurteilen festgelegten Kriterien für die Erfüllung des Erschwernis-Grundes Grausamkeit seien im konkreten Fall nicht erfüllt.
Dabei erhielten Beutels Verteidiger am Dienstag Unterstützung durch den Generalstaatsanwalt der Kassation: Er beantragte nach einem halbstündigen Plädoyer die Aufhebung des Schuldspruchs – wegen Rechtsmängeln zum erschwerenden Umstand der Grausamkeit.
Die Strafe hätte demnach in einem zweiten Berufungsprozess in Trient neu festgelegt werden müssen. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht hatte die Verteidigung einen Deal über 16 Jahre Haft für Beutel vorgeschlagen. Generalstaatsanwalt Markus Mayr stellte sich dagegen.
Die I. Sektion der Kassation ließ sich am Dienstag von den Argumenten von Anklage und Verteidigung nicht überzeugen und wies die Kassationsbeschwerde ab. Deren Abweisung hatten zuvor auch die Anwälte Federico Fava und Ivan Rampelotto, die Anwälte der Nebenkläger, gefordert. Sie argumentierten u.a. dass zwischen dem Telefonat von Alexandra Riffeser mit ihrer Mutter (da war sie bereits von einem Messerstich verletzt worden) und einem Anruf Beutels bei seiner Mutter vier Minuten vergingen (das Telefonat dauerte eine Minute). Aus ihrer Sicht ein Mord auf Raten mit besonderer Grausamkeit.
Bestätigt hat die Kassation auch die Verurteilung Beutels von 400.000 Euro Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen von Alexandra Riffesser, insbesondere die beiden minderjährigen Töchter. Eine Verhandlung über die Überschreibung eines Hauses in Hohenems an diese war wegen der Weigerung Beutels gescheitert, auf ein Wohnrecht zu verzichten.
Immerhin: Vier der 30 Jahre Haft, die er absitzen muss (jährlich fünf Monate bei guter Führung abgerechnet), hat Beutel bereits hinter sich.
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Kommentare (1)
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gerhard
Ob nun ein, zwei oder drei Messer.
Ob nun zwei oder vier Minuten.
Dieser Irre hat seine Frau bestialisch getötet.
Wegsperren für immer und gut.
Am Besten, noch den Zellenschlüssel wegwerfen.