Verkürzte Wartezeiten?
Mit mehreren Maßnahmen sollen die aktuell langen Wartezeiten für eine Einstufung des Pflegebedarfs verkürzt werden.
Eine Ausdehnung des Auszahlungszeitraumes, eine neue Einstufungsform und Anpassungen der Verwaltungssoftware, die Verlängerung von Fristen für die Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs: Mit diesen Änderungen soll künftig die Einstufung des Pflegebedarfs schneller erfolgen.
Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung diese und weitere Anpassungen der Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und zur Auszahlung des Pflegegeldes gutgeheißen.
„Das Pflegegeld ist seit seiner Einführung vor über 14 Jahren eine wichtige Unterstützungsmaßnahme des Landes Südtirol, um die Pflege zu Hause und jene in stationären Einrichtungen zu fördern. Es ist darum wichtig, dass pflegebedürftige Menschen möglichst schnell darüber verfügen können“, hebt Landesrätin Deeg hervor.
Im Jahr 2021 hatten über 15.400 pflegebedürftige Menschen insgesamt fast 255 Millionen Euro als Pflegegeld erhalten.
Allein in den vergangenen fünf Jahren ist dieser Betrag um durchschnittlich fünf Prozent pro Jahr gestiegen. Besonders seit der Pandemiezeit und den damit verbundenen Einschränkungen haben sich in allen Bezirken Wartezeiten bei der Einstufung ergeben. Mittlerweile warten Pflegebedürftige im Durchschnitt rund sieben Monate auf eine Einstufung.
„Dies ist viel zu lange, dessen sind wir uns bewusst. Die Ursache dafür sind einerseits fehlendes Personal bei den Einstufungsteams, allerdings können wir auch auf der Verwaltungsseite nachbessern“, gibt Landesrätin Deeg zu bedenken.
Während man in Sachen Personal im stetigen Austausch mit den zuständigen Stellen sei, um den bestehenden Dienst abzusichern, bewirke der heutige Beschluss vor allem organisatorische Verbesserungen, die sich auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auswirken.
Wartezeiten sollen verkürzt werden
Im Detail sollen damit die Fristen zur Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfes bei der Ersteinstufung und bei der Wiedereinstufung von derzeit 30 auf 60 Tagen angehoben werden.
Verlängert wird auch der Auszahlungszeitraum des Pflegegeldes für Menschen mit fortgeschrittener Krankheit: Derzeit haben diese Anrecht auf das Pflegegeld für den Zeitraum von sechs Monaten, künftig werden es zwölf Monate sein. Derzeit wird das Pflegegeld grundsätzlich für fünf Jahre ausbezahlt, durch die Richtlinienänderung wird die Auszahlung auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt. Nur bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes muss künftig der Pflegebedarf neu festgestellt und eingestuft werden.
Neu ist, dass es künftig Einstufungen in barrierefreien Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung geben wird. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten dafür läuft bereits. Bisher wurde dies vor Ort, also im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person, vorgenommen. Lediglich dann, wenn der Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin einer pflegebedürftigen Person dies aus gesundheitlichen Gründen abrät, erfolgt die Einstufung weiterhin durch einen Hausbesuch.
Mit dem nunmehr genehmigten Beschluss werden auch die Kriterien für die Amtseinstufung überarbeitet, sodass künftig eine Einstufung von Amtswegen einfacher und zeitnaher umgesetzt werden kann. Eine wichtige, interne Änderung betrifft die Anpassung der Verwaltungssoftware. Diese Änderung war unter anderem auch von den Mitarbeiterinnen der Einstufungsteams angeregt worden, um den internen bürokratischen Aufwand zu verringern. Sie ist Teil der geplanten Digitalisierung des gesamten Verfahrens der Beantragung und Einstufung des Pflegegeldes, die für das Jahr 2023 in Planung ist.
Durch all diese Änderungen soll vor allem der Einsatz der Einstufungsteams künftig effizienter geplant werden können:
„Die Einstufungsteams müssen wir in den verwaltungstechnischen Aufgaben entlasten, damit sie ihre wertvolle Zeit den Pflegebedürftigen widmen können. Damit können wir mehr Zeit für die Einstufungen freimachen und so auch die Auszahlung des Pflegegeldes beschleunigen“, ist Landesrätin Deeg überzeugt.
An den (technischen) Details wird nun noch verwaltungsintern intensiv gearbeitet, damit die Änderungen ab Februar 2023 umgesetzt und damit für die Bürgerinnen und Bürger greifbar werden, so hieß es.
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Kommentare (1)
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pingoballino1955
Frau Deeg,arbeiten sie eigentlich über 2 Legislaturen intensiv und es ist immer noch NICHTS geregelt? SUPERGAU!