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Der Erbschaftsverzicht

Benno Neumair mit seinen Verteidigern Flavio Moccia und Angelo Polo

Benno Neumair hat auf die Erbschaft seiner Eltern und Ansprüche seines Vaters aus dem Laborfonds verzichtet.

Laut italienischer Strafprozessordnung hat ein Angeklagter, der zu lebenslanger Haft verurteilt wird, keinen Erbanspruch.

Anders ist die Lage, wenn er wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen würde. Da wäre er wiederum erbberechtigt. Um dieser Eventualität vorzugreifen, hat Benno Neumair am 29. Dezember 2021 vor dem Bozner Notar Angelo Finelli auf sämtliche Erbansprüche verzichtet. Die Verteidiger Neumairs haben die entsprechende Urkunde gestern dem Schwurgericht übergeben.

Die Botschaft dieses Schritts ist leicht zu entschlüsseln:

Es soll der Eindruck weggewischt werden, Neumair ginge es in seinem Kampf gegen eine lebenslängliche Haftstrafe ums Geld. Also: Straffrei (wegen Schuldunfähigkeit) wegkommen und auch noch erben.

Ebenfalls verzichtet hat Neumair auf Ansprüche auf der Rentenzusatzversicherung seines Vaters beim regionalen Laborfonds.  (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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