Es gibt Studienbeihilfen
Ab sofort und bis 3. November können Studierende online um Studienbeihilfen des Landes für das akademische Jahr 2022/23 ansuchen.
Das Land Südtirol gewährt Studierenden auch im neuen akademischen Jahr Studienbeihilfen. Die Landesregierung hat im August diese Hochschulstipendien um 20 Prozent angehoben.
Ab Donnerstag, 22. September, können Studierende, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen, um Studienbeihilfen des Landes für das akademische Jahr 2022/23 ansuchen.
Antragstellung von 22. September bis 3. November
Die Anträge sind über die Online-Dienste der Landesverwaltung mittels SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), elektronischer Identitätskarte (CIE – Carta d’Identità Elettronica), aktivierter Bürgerkarte (CNS – Carta Nazionale dei Servizi) oder die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature) zu stellen.
EEVE und FWL als Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE 2021. Wobei die wirtschaftliche Lage der Familie auf der Grundlage des „Faktors der wirtschaftlichen Lage“ (FWL) bemessen wird. Die Erklärung kann kostenlos bei den vertragsgebundenen Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden.
Eine Übersicht dieser Beistandsstellen ist auf den Webseiten des Landes zu finden.
Da die EEVE 2021 mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen müssen, ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Hilfen bei Gesuchstellung
Hilfestellung bei der Abfassung der Gesuche bieten die Landeswebseiten zum Thema Studienbeihilfen. Dort zeigen Videos, was man alles wissen sollte, wenn man um eine Studienbeihilfe für das akademische Jahr 2022/2023 ansucht! Auch die beiden Studierendenorganisationen sh.asus (Südtiroler HochschülerInnenschaft) und MUA (Movimento Universitario Altoatesino) bieten Unterstützung beim Ausfüllen der Online-Gesuche an.
Rangordnungen einzusehen
Die Rangordnungen der Gesuche für den Erhalt einer Studienbeihilfe werden unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe veröffentlicht. Die Ergebnisse sind anhand der Identifikationsnummer, die jedem Gesuch automatisch zugewiesen wird, ersichtlich.
Die vorläufige Rangordnung wird am 28. November 2022 veröffentlicht. Nach dem Berichtigungszeitraum, der bis 15. Dezember 2022 (12 Uhr) andauert, wird die endgültige Rangordnung am 16. Februar 2023 veröffentlicht. Noch im Monat März sollten dann die Studienbeihilfen ausbezahlt werden.
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