„Wichtiger erster Schritt“

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Die Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten stehen fest.Noch sind wichtige Fragen zu klären.
von Markus Rufin
Ende Juli hat der Landtag das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK+) genehmigt. Nun hat sich auch die Landesregierung damit befasst. Nur wenige Überraschungen sind in der nun genehmigten Durchführungsverordnung enthalten.
Das bedeutet: Nun ist klar, wie die Kriterien für die Erhebung, Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten aussehen werden, auch wenn es eine Ausnahme gibt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher und Tourismuslandesrat Arnold Schuler haben diese Kriterien gestern nach der Landesregierungssitzung präsentiert.
Mit der Änderung des Gesetzes „Raum und Landschaft“ am 21. Juli 2022 hatte der Südtiroler Landtag die im LTEK 2030+ vorgesehene Bettenobergrenze gesetzlich verankert. An der entsprechenden Durchführungsverordnung hat das für den Tourismus zuständige Landesressort in den letzten Monaten im Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Tourismusbranche intensiv gearbeitet.
Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt im Wesentlichen in drei Schritten. Der erste Schritt ist die Erhebung der Betten. Das sei die Aufgabe der Gemeinde, sagte Schuler.
Die meisten Betriebe können dabei einfach ein beliebiges Datum aus dem Jahr 2019 auswählen. Die Anzahl der Nächtigungen an diesem Datum gilt dann eben als Obergrenze.
Bis 31. März 2023 kann eine Erhöhung der Bettenanzahl beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Lesen Sie mehr dazu in der Mittwoch-Ausgabe der TAGESZEITUNG.
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