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Das „Missverständnis“

Fabrizio Cavallar

Das Verwaltungsgericht Latium macht den Weg frei für die Ernennung von Fabrizio Cavallar zum Verwaltungsrichter in Bozen. Und entlarvt eine Fehlinterpretation.

von Thomas Vikoler

Manchmal können einfache Dinge sehr kompliziert werden. Zum Beispiel wenn ein Beamter im Rechtsamt des Ministerratspräsidiums sich an einem Wort festbeißt. In diesem Fall Nominierung („nomina“). Der Beamte nahm den Begriff wörtlich, woraus er schloss, dass das Höchstalter von 60 Jahren für den Eintritt in das Berufsbild Verwaltungsrichter in Südtirol zum Zeitpunkt der Ernennung unterschritten werden muss.

Durch ein entsprechendes Gutachten des Ministerratspräsidiums wurde das Verfahren zur Ernennung von Fabrizio Cavallar, aktuell Anwalt bei der Landesanwaltschaft, für vier Monate blockiert. Das römische Amt war zum Schluss gekommen, dass Cavallar die Voraussetzungen für die Ernennung zum Verwaltungsrichter durch Staatpräsident Sergio Mattarella nicht erfülle – wegen der Überschreitung des Höchstalters zum Zeitpunkt der Nominierung.

Zuvor hatte der Landtag den Juristen in Rahmen eines Auswahlverfahrens durch eine Kommission plus Anhörung im Plenun zum Sieger des Wettbewerbs erklärt. Er setzte sich dabei gegen den verbliebenen Mitbewerber Carlo Busato, Strafrichter am Landesgericht, durch.

Cavallar legte vor dem Verwaltungsgericht Latium Rekurs gegen das Gutachten des Ministerrats-Präsidiums ein.

Und bekommt nun auf der ganzen Linie Recht.

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