Aufgeschobene Vollstreckung
Die gegen die fünf Frauen aus dem Tauferer Ahrntal verhängten Haftstrafen sind rechtskräftig. Um eine Rückkehr ins Gefängnis aufzuschieben, hat die Verteidigung einen Antrag gestellt.
von Thomas Vikoler
Mitte Juni konnten die fünf Frauen aus dem Tauferer Ahrntal das Gefängnis verlassen, nachdem ihre Verteidiger Nicola Nettis und Mark Antonio De Giuseppe für sie vor Voruntersuchungsrichterin Elsa Vesco einen gerichtlichen Vergleich über jeweils zweieinhalb Jahre Haft abgeschlossen hatten.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, innerhalb von 30 Tagen müssten die fünf Frauen, die ein halbes Jahr in U-Haft verbracht hatten und mit einem Annährungsverbot zu zwei Minderjährigen belegt wurden, eigentlich die Strafe antreten. Also zurück ins Gefängnis.
Dies deshalb, weil der im Vergleichsurteil von Richterin Vesco angewandte Strafbestand der Misshandlung von Minderjährigen keine automatische Ableistung der Haft im Sozialdienst vorsieht. Auch dann nicht, wenn die Haftgrenze von zwei Jahren bereits – durch die abgeleistete U-Haft – unterschritten wurde.
Der Verteidigung ist es nun gelungen, die Vollstreckung der Urteile gegen die fünf Frauen, mutmaßliche Mitglieder einer Sekte, aufzuschieben. Und zwar mit einem Antrag an das Überwachungsgericht auf Haftverschonung wegen Gefährdung.
Deshalb findet im Oktober vor dem Bozner Überwachungsgericht eine Verhandlung statt, auf der über den Antrag der Verteidigung der nunmehr rechtskräftig Verurteilten entschieden wird.
Für die Vollstreckung des Urteils ist somit nicht mehr die Staatsanwaltschaft, sondern das Überwachungsgericht zuständig.
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