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Das Bettenstopp-Gutachten

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Der 2. Gesetzgebungsauschuss hat das Gutachten zum Bettenstopp verabschiedet – und drei Verbesserungen eingeführt. 

Der Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat das Gutachten zur Bettenobergrenze abgegeben. Es sieht Ausnahmen für neue Betriebe vor.

Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat am Donnerstag die am Montag begonnene Behandlung des vom zuständigen Landesrat vorgelegten Vorschlags für eine Durchführungsverordnung „Kriterien und Modalitäten für die Erhebung, Festlegung der Obergrenze und Zuweisung von Gästebetten“ abgeschlossen.

Der in der Sitzung geänderte und ergänzte Vorschlag des Ausschussvorsitzenden wurde mit 4 Ja-Stimmen (SVP), 3 Nein-Stimmen (Grüne Fraktion, Perspektiven Für Südtirol und Demokratische Partei – Bürgerlisten) und 1 Enthaltung (Die Freiheitlichen) angenommen. Die Entwürfe der Stellungnahmen der Fraktionen der Grünen und der Demokratischen Partei – Bürgerliste wurden abgelehnt.

Wie der Ausschussvorsitzende erläuterte, ist der 30. Juni 2023 als letztes Datum für die Bettenzählung vorgesehen. Ausnahmen sind für jene Strukturen vorgesehen, die bereits 2020, 2021 und 2022 gebaut wurden, weil diesen ansonsten keine Genehmigung erteilt werden kann. Strukturen, die sich in der Bauphase befinden, können ihre Arbeiten abschließen. Was die Bettenerhebung betrifft, so können Betriebe, die vor 2020 aktiv waren, einen bestimmten Tag im Jahr 2019 als Referenz wählen. Betriebe, die zwischen 2020 und 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, können ein Datum im Zeitraum von 2020-2022 wählen.

Für den Urlaub auf dem Bauernhof werden spezifische Qualitätskriterien eingeführt.

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