Bergbauern im Fokus
Über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der EU von 2023-27 hat die Landesabteilung Landwirtschaft die lokalen Interessensvertreter in einem Online-Treffen informiert.
Die kommende Förderprogrammperiode der Europäischen Union für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) läuft vom Jahr 2023 bis 2027. Wie die Kriterien für die Förderungen in Italien definiert werden, das ist zum Teil Zuständigkeit der Regionen und autonomen Provinzen. Was das für Südtirol bedeutet und wie das Land Südtirol seinen Gestaltungsspielraum nutzen will, das hat die Landesabteilung Landwirtschaft am Mittwoch den Interessenvertretungen der Südtiroler Landwirtschaft im Rahmen eines Online-Treffens vorgestellt und mit den Teilnehmenden diskutiert.
Südtirols Landwirtschaftslandesrat unterstrich dabei die Notwendigkeit, bei der Förderung einen Fokus auf die Berglandwirtschaft und auf die kleinen familiären Betriebe zu setzen. Italien muss den gesamten nationalen Strategieplan bis Ende September nach Brüssel schicken. Eine finale Entscheidung aus Brüssel ist anschließend zu erwarten.
Am 2. Dezember 2021 hatte die Europäische Union die Finanzmittel der GAP für den Finanzierungszeitraum von 2023 bis 2027 genehmigt. Die 27 Mitgliedsstaaten hatten sich damals erst nach zähen Verhandlungen geeinigt. Die Finanzinstrumente der neuen GAP-Förderperiode werden ab 2023 weiterhin am Zwei-Säulen-Modell festhalten. Dieses beinhaltet zum einen die Förderung des ländlichen Raums und gleichzeitig die Fortführung der Direktzahlungen als Beitrag zur Einkommenssicherung der Bäuerinnen und Bauern. Für den ländlichen Raum stellt die EU im Zeitraum von 2023 bis 2027 insgesamt 60 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 271 Millionen für Südtirol.
Bereits in der Periode von 2014 bis 2022 waren die Direktzahlungen an die Südtiroler Landwirte aufgrund der Vorgaben aus Brüssel und der Verhandlungen in Rom gestiegen. Dies hat sich in der verbesserten Ausstattung der Mittel für den ländlichen Entwicklungsplan ebenso niedergeschlagen, wie in der beträchtlichen Erhöhung der Direktzahlungen, sowohl über die Anerkennung zusätzlicher Flächen als auch in der gekoppelten Prämie für Milchkühe in den Berggebieten.
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