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Meini vs. Laubensassa

SVP-Senator Meinhard Durnwalder hat die Laubensassa auf 100.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Die „Klageschrift“ wurde der TAGESZEITUNG am Donnerstag zugestellt.

Der SVP-Senator und Rechtsanwalt Meinhard Durnwalder hat die TAGESZEITUNG auf Schadenersatz verklagt, weil er sich von der Laubensassa beleidigt fühlt.

Um was geht es?

Im Rahmen der Berichterstattung zur Bau-Affäre rund um den SVP-Landtagsabgeordneten Manfred Vallazza hat auch die Laubensassa ihren Senf dazugegeben.

In Anlehnung an den Umstand, dass die von Meinhard Durnwalder vertretene Gemeinde Wengen ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht verloren hat – oder besser gesagt: das Gericht hat einen von Anwalt Durnwalder eingebrachten Rekurs abgewiesen –, ulkte die Laubensassa mit dem Spruch: „Will der Gadertaler Bauer den Prozess verlieren, muss er den Meini als Advokat engagieren.“

Darunter stand geschrieben: „Gadertaler Sprichwort.“

Meinhard Durnwalder ist der Ansicht, dass die Laubensassa mit ihrem Beitrag „bei der Leserschaft die nachweislich wahrheitswidrige Deutungsperspektive“ erzeugt habe, dass er, Durnwalder, vor Gericht den Landwirt Manfred Vallazza vertreten hätte. „Außerdem“, so Anwalt Meinhard Durnwalder in seiner Klageschrift, „schreibt der Beitrag (der Laubensassa, Anm. d. R.) dem Rechtsanwalt Meinhard Durnwalder auch noch Fehlleistungen und Inkompetenz zu.“

Damit werde Rechtsanwalt Durnwalder gegenüber der Leserschaft „das Stigma des zum Scheitern verurteilten Rechtsanwalts zugeschrieben“.

Durnwalder schreibt weiter:

„Aufgrund der unwahren, stigmatisierenden, despektierlichen und unangemessenen Darstellungen sind die Ehre, das Ansehen, die berufliche Reputation und die persönliche Identität von RA Meinhard Durnwalder erheblich verletzt worden.“

Der Beitrag der Laubensassa verletze sein Ansehen gegenüber seinem Kundenstamm, gegenüber potenziellen Kunden sowie gegenüber der Südtiroler Anwaltschaft, so dass ihm ein vermögensrechtlicher Schaden „in Bezug auf die Schmälerung künftiger Geschäftschancen“ entstehe.

Durnwalder macht auch einen „nichtvermögensrechtlichen Schaden“ geltend, da er – Zitat aus der Klageschrift – „nach der Veröffentlichung der unsäglichen Darstellungen in seiner täglichen Lebensführung beeinträchtigt worden ist und den entsprechenden Beitrag mehrmals mittels WhatsApp zugesandt erhalten hat bzw. von Kunden in der Öffentlichkeit darauf angesprochen worden ist.“

Durnwalder schreibt weiter, dass die Laubensassa eine satirische Komikfigur darstellen sollte, in Wirklichkeit erfülle sie aber nicht die Funktion der Satire, sondern diene dem Medium auch dazu, bestimmte Inhalte der Berichterstattung zu akzentuieren. „Der Deckmantel der Satire dient somit allein dazu, bestimmte Aussagen, die ein Journalist in einem Artikel der jeweiligen Ausgabe loswerden will, vermeintlich straffrei zu setzen“, so Durnwalder.

Meinhard Durnwalder macht gegenüber dem Gericht einen Schadenersatz von insgesamt 100.000 Euro geltend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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