Mord oder Irrtum?
Ein 32-Jähriger ist in Bruneck aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Ihm wird ein im Juli 2010 in Griechenland begangener Mord vorgeworfen.
Er lebt seit vier Jahren regulär in Bruneck tätig, trägt einen Doktortitel, und arbeitet bei einer örtlichen Firma. Am Mittwoch erhielt er Besuch von den Beamten der Staatspolizei, Station Innichen. Sie kamen, einen europäischen Haftbefehl zu vollstrecken.
Der Mann, ein 32-jähriger gebürtiger Albaner, S.P., sitzt seit Mittwochabend im Bozner Gefängnis ein.
Der Vorwurf gegen ihn gemäß Haftbefehl ist schwerwiegend, nämlich im Juli 2010 in Griechenland im Zuge eines Diebstahls einen Mord begangen zu haben. „Wir wissen nichts über die Umstände der Tat, die unserem Mandanten vorgehalten wird“, sagt der Brunecker Strafanwalt Marco Dall`Aglio, der den Verhafteten zusammen mit Nicola Nettis verteidigt. Dieser sei bei seiner Verhaftung aus allen Wolken gefallen, er habe nichts von einer Ermittlung gegen ihn in Griechenland gewusst.
Mit ihm konnten die Anwälte bisher nicht sprechen, seine Angehörigen haben aber erklärt, dass er unmöglich etwas mit dem Fall in Griechenland zu tun haben könne. Der nunmehrige Brunecker habe sich im Juli 2010 als Universitätsstudent in Albanien aufgehalten. „Sein einziger Aufenthalt in Griechenland geht auf einen Schulausflug als 13-Jähriger zurück“, weiße Anwalt Dall`Aglio.
Der Verdacht liege deshalb nahe, dass dem Haftbefehl eine Verwechslung zugrunde liege. Also ein Justiz-Irrtum.
Die Verteidiger sind nun darum bemüht, weitere Informationen zu dem vermeintlichen Mord in Griechenland einzuholen, denn im September findet vor dem Oberlandesgericht eine Verhandlung zu der in Kürze einzubringenden Beschwerde gegen eine Auslieferung nach Griechenland statt.
Es gilt, Beweise zu sammeln, die belegen sollen, dass sich S.P. im Juli 2010 nicht in Griechenland aufgehalten hat.
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Kommentare (2)
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zeit
Na sicher irrtum
artimar
Ist es nicht naheliegender die griechischen Behörden über die Verwechslung aufzuklären und zu veranlassen den Haftbefehl aufzuheben?