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Das Jurten-Urteil

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Der Eigentümer des Grundstücks in Lajen, auf dem Impfgegner zwei Jurten errichteten, scheitert vor dem Verwaltungsgericht mit einem Rekurs gegen die Abbruchverfügung.

von Thomas Vikoler

Der Verein Beyond Horizon nennt sich Bildungsverein und widmet sich „gemeinnützigen Projekten zur (Er)Forschung und (Weiter)Bildung von naturnahen Inhalten für Kinder und Jugendliche“. So steht es in einer Vereinbarung, welche ein Grundeigentümer aus Lajen am 30. August 2020 mit Beyond Horizon abgeschlossen hatte. Die Vereinbarung sah die Bereitstellung eines „naturbelassenen“ Grundstücks in der Fraktion Lajen Ried vor.

Jenes Grundstücks, auf dem bald darauf eine Mini-Siedlung mit zwei Jurten entstand, auf dem erklärte Impfgegner schulpflichtige Kinder betreuten.

Es folgte ein bizarrer Briefverkehr des Grundeigentümers mit der Gemeinde Lajen, wie nun aus einem Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts hervorgeht, in dem über einen Rekurs des Grundeigentümers gegen eine Abbruchverfügung entschieden wurde.

Am 11. Oktober 2021 hatte die Forststation Klausen bei einem Ortsaugenschein festgestellt, dass die beiden Jurten auf „festem Holzboden, mit Holztreppe, Eingangstür und Kamin“ errichtet worden waren – und wofür keine Baukonzession ausgestellt worden war.

Außerdem ging bei der Gemeinde Lajen am 15. Oktober 2021 ein Schreiben des Regierungskommissariats ein, in dem auch von einer „schwerwiegenden gesundheitlichen und hygienischen Situation“ in der Einrichtung von Beyond Horizon die Rede war. Ein Bürger hatte das Regierungskommissariat darüber informiert, dass die Jurten für den Elternunterrichtet für 20 bis 25 Kinder verwendet würden (vormittags von Montag bis Freitag) und dass fließendes Wasser, Strom und Toilettenanlagen fehlten.

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Die Gemeinde Lajen leitete am 2. November 2021 ein Verwaltungsverfahren wegen rechtswidriger Bauführung ein und ordnete dem Grundeigentümer die Herstellung des ursprünglichen Zustandes an.

Die Antwort des Grundeigentümers: Bei den Jurten handle sich um mobile Objekte, für die keine Baugenehmigung notwendig sei. Nach einem weiteren Ortsaugenschein, bei dem zusätzliche Gebäude festgestellt wurden – Bretter mit einer offenen Küche mit Holzherd und externem Kamin – erließ die Gemeinde schließlich eine Abbruchverfügung mit 90-Tage-Frist.

Der Grundeigentümer, der diesmal auch im Namen des Vereins Beyond Horizon auftrat, forderte die Gemeinde am 21. Dezember mittels Brief seiner Anwältin auf, die Verfügung zu widerrufen. Einen Monat später folgte ein weiterer Brief, in dem der Grundeigentümer erklärte, die Jurten seien in einem Abstand von „bis zu 20 Meter“ vom ursprünglichen Standort wiederaufgebaut worden.

Zum Beweis, dass es sich um mobile Bauwerke handle.

Die Gemeinde bestand auf ihre Abbruchverfügung, auf welche der Grundeigentümer mit einem Rekurs vor dem Verwaltungsgericht inklusive Schadensersatzforderung von 10.000 Euro, eingebracht über die Anwältin Angela Kuntner, reagierte. Ein Schadensersatzanspruch wurde damit begründet, dass Zeitungsartikel über das „Lernprojekt“ erschienen seien, aus denen sich ein erlittener moralischer Schaden für den Rekurssteller ableiten ließe.

Das Verwaltungsgericht hat nun die Schadensersatzforderung als völlig unbegründet abgewiesen und den Rekurs insgesamt für unverfolgbar erklärt. Begründung: Nachdem bei einem weiteren Ortsaugenschein am 22. April dieses Jahres festgestellt worden war, dass die Jurten samt Nebenbauwerken nicht mehr stehen, fehle das Klageinteresse seitens des Grundeigentümers.

Das Gericht geht also gar nicht auf die Frage ein, ob es sich bei den beiden Jurten um genehmigungspflichte Bauwerke handelte oder nicht.

Allein das Urteil zeigt aber, auf welch bizarre Weise während der Corona-Pandemie behauptete Rechtsansprüche verteidigt wurden. Und wie wohltuend es ist, dass der Impfgegner-Spuk erst einmal ausgesetzt ist.

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