Das Jurten-Urteil
Der Eigentümer des Grundstücks in Lajen, auf dem Impfgegner zwei Jurten errichteten, scheitert vor dem Verwaltungsgericht mit einem Rekurs gegen die Abbruchverfügung.
von Thomas Vikoler
Der Verein Beyond Horizon nennt sich Bildungsverein und widmet sich „gemeinnützigen Projekten zur (Er)Forschung und (Weiter)Bildung von naturnahen Inhalten für Kinder und Jugendliche“. So steht es in einer Vereinbarung, welche ein Grundeigentümer aus Lajen am 30. August 2020 mit Beyond Horizon abgeschlossen hatte. Die Vereinbarung sah die Bereitstellung eines „naturbelassenen“ Grundstücks in der Fraktion Lajen Ried vor.
Jenes Grundstücks, auf dem bald darauf eine Mini-Siedlung mit zwei Jurten entstand, auf dem erklärte Impfgegner schulpflichtige Kinder betreuten.
Es folgte ein bizarrer Briefverkehr des Grundeigentümers mit der Gemeinde Lajen, wie nun aus einem Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts hervorgeht, in dem über einen Rekurs des Grundeigentümers gegen eine Abbruchverfügung entschieden wurde.
Am 11. Oktober 2021 hatte die Forststation Klausen bei einem Ortsaugenschein festgestellt, dass die beiden Jurten auf „festem Holzboden, mit Holztreppe, Eingangstür und Kamin“ errichtet worden waren – und wofür keine Baukonzession ausgestellt worden war.
Außerdem ging bei der Gemeinde Lajen am 15. Oktober 2021 ein Schreiben des Regierungskommissariats ein, in dem auch von einer „schwerwiegenden gesundheitlichen und hygienischen Situation“ in der Einrichtung von Beyond Horizon die Rede war. Ein Bürger hatte das Regierungskommissariat darüber informiert, dass die Jurten für den Elternunterrichtet für 20 bis 25 Kinder verwendet würden (vormittags von Montag bis Freitag) und dass fließendes Wasser, Strom und Toilettenanlagen fehlten.
Die Gemeinde Lajen leitete am 2. November 2021 ein Verwaltungsverfahren wegen rechtswidriger Bauführung ein und ordnete dem Grundeigentümer die Herstellung des ursprünglichen Zustandes an.
Die Antwort des Grundeigentümers: Bei den Jurten handle sich um mobile Objekte, für die keine Baugenehmigung notwendig sei. Nach einem weiteren Ortsaugenschein, bei dem zusätzliche Gebäude festgestellt wurden – Bretter mit einer offenen Küche mit Holzherd und externem Kamin – erließ die Gemeinde schließlich eine Abbruchverfügung mit 90-Tage-Frist.
Der Grundeigentümer, der diesmal auch im Namen des Vereins Beyond Horizon auftrat, forderte die Gemeinde am 21. Dezember mittels Brief seiner Anwältin auf, die Verfügung zu widerrufen. Einen Monat später folgte ein weiterer Brief, in dem der Grundeigentümer erklärte, die Jurten seien in einem Abstand von „bis zu 20 Meter“ vom ursprünglichen Standort wiederaufgebaut worden.
Zum Beweis, dass es sich um mobile Bauwerke handle.
Die Gemeinde bestand auf ihre Abbruchverfügung, auf welche der Grundeigentümer mit einem Rekurs vor dem Verwaltungsgericht inklusive Schadensersatzforderung von 10.000 Euro, eingebracht über die Anwältin Angela Kuntner, reagierte. Ein Schadensersatzanspruch wurde damit begründet, dass Zeitungsartikel über das „Lernprojekt“ erschienen seien, aus denen sich ein erlittener moralischer Schaden für den Rekurssteller ableiten ließe.
Das Verwaltungsgericht hat nun die Schadensersatzforderung als völlig unbegründet abgewiesen und den Rekurs insgesamt für unverfolgbar erklärt. Begründung: Nachdem bei einem weiteren Ortsaugenschein am 22. April dieses Jahres festgestellt worden war, dass die Jurten samt Nebenbauwerken nicht mehr stehen, fehle das Klageinteresse seitens des Grundeigentümers.
Das Gericht geht also gar nicht auf die Frage ein, ob es sich bei den beiden Jurten um genehmigungspflichte Bauwerke handelte oder nicht.
Allein das Urteil zeigt aber, auf welch bizarre Weise während der Corona-Pandemie behauptete Rechtsansprüche verteidigt wurden. Und wie wohltuend es ist, dass der Impfgegner-Spuk erst einmal ausgesetzt ist.
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Kommentare (14)
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andreas1234567
Hallo nach Südtirol,
eine der Todsünden des Journalismus ist Bericht und Kommentar zu verquicken.
In dem Sinne bitte ich den letzten Absatz noch einmal zu überdenken, mich stört das.
Generell gibt es ein von Rom gewährtes Recht auf Privatschulen dem eine staatliche Qualitätsüberprüfung nachgeschaltet ist. Und weil es neue Südtiroler Sitte zu sein scheint „immer erst in Rom zu fragen, Rom um Entscheidung zu bitten und zu gehorchen wenn Rom etwas anschafft“ hat das so erstmal seine Ordnung.
Auch und gerade in Südtirol wo 75%-Medienmehrheit und allerlei Umfragen sich zu 75% in diesem Punkt einig sind..
Zu den Jurtenschulen selber, es sollte im Sommer eine staatliche Lernstandserhebung der dort unterrichteten Kinder erfolgen.
Von den Ergebnissen habe ich nichts vernommen.
Und im Übrigen ist es hochnäsig das als „Impfgegner-Spuk“ abzuqualifizieren. Spuk war der Umgang mit „umgeimpften“ Kindern die man mit allerlei Schikanen das erwiesenermassen für diese Altersgruppe schlicht nutzlose Zeug in den Oberarm pressen wollte.
Man wollte sie mit 2G aus den Schulbussen heraushalten, hatte allerlei Einfälle bei den Quarantänisierungen und mit Gruppenzwang hat man es auch versucht oder was sollten die Impfmobile vor den Schulen?
Es ging um Kinder ab 6 Jahre, da hat sich Rom und Bozen ja tolle und mächtige Feinde ausgesucht..
Und wenn Eltern ihre Kinder aus diesem Zirkus herausgenommen haben war es nicht der bequeme Weg, gewiss nicht.
Darf man deshalb etwas über die Lernstandserhebung erfahren?
Gott schütze Südtirol
sellwoll
> Gott schütze Südtirol
und den Kaiser!
andreas1234567
Hallo @sellwoll,
obwohl ich seine Musik nicht mag und er eher arrogant daher kommt.. Aber meinetwegen schütze Gott auch Roland Kaiser..
Soll ich sonst noch für wen eine Kerze entzünden, bei Ikea gibt es sie im Hunderterpack als „Glimme“ um 5 Euro
Und in der Kirche geht das um 1 Euro über den Altar, pro Stück..
2000 % Gewinnspanne.. Deswegen gibt es auch keine Jurtenkirchen um auf das Thema zurückzukommen..
esmeralda
@andreas1234567, die Kinder sind sicher nicht die „Feinde“ eher ihre dämlichen und verantwortungslosen Eltern, die ihnen Lügenmärchen von Impfschäden usw. erzählen. In Österreich wurden gerade bei insgesamt 19 Millionen Impfungen ganze 7 (sieben) Impfschäden anerkannt und entschädigt. Aber vielleicht kommt das alles noch …
andreas1234567
Hallo @esmeralda,
und die deutsche ständige Impfkommission (Stiko) hat sich lange gegen eine politisch gewünschte Impfempfehlung für Kinder ab 5 gewehrt weil in ganz Deutschland, einem 83-Millionen-Volk, in der gesamten Pandemiezeit, bei allen Varianten, ob Delta, Südafrika,Wuhan.
-Variante kein einziges gesundes Kind als Opfer zu beklagen war.Nicht eines, keins, 83-Millionen-Volk, in zwei Jahren nicht.
Und wenn Eltern sich dann dagegen verwahren ihre Kinder einem Schikanezirkus auszusetzen (oder wie soll man Ausgrenzung per 2G vom Schulbusdienst deuten) und irgendwas aus dem
Boden stampfen dann ist das nicht der bequeme und einfache Weg.
Ich hab weniger Respekt vor Eltern die ihre Kinder zum Doktor zerren und „spritzen sie das Kind mit allem Notwendigem damit wir fein Urlauben und ungestörte Tagesfreizeit haben können..“
Wie dem auch sei, warum @esmeralda und @andreas1234567 nicht gemeinsam die längst abgeschlossene staatliche Lernstandserhebung dieser Kinder einfordern erschliesst sich mir nicht.
Es lässt sich unschwer herauslesen ich bin durchaus ein Fan von diesem unbeugsamen Südtiroler Trotzgeist, schon allein aus Respekt vor den Südtiroler Katakombenschulen vergangener schwarzer Zeiten..
Gruss nach Südtirol
george
Wozu soll Gott Südtirol schützen? Bist ja du, der ja meint alle zu schützen.