Die Wasserpest
Die Wildbachverbauung füllt derzeit den Rablander Weiher mit sauberem Material auf, um die Beseitigung der gebietsfremden Pflanze „Elodea nuttallii“ fortzuführen.
Im Rablander Weiher in der Gemeinde Partschins hat vor wenigen Tagen die zweite Phase der Arbeiten zur Entfernung einer invasiven Wasserpflanze begonnen: Die gebietsfremde Pflanze Elodea nutallii, auch bekannt als Nuttalls Wasserpest, war zu Beginn des Sommers erstmals in Südtirol gesichtet worden.
„Die erste Maßnahme Anfang Juni bestand darin, den Seespiegel abzusenken, die Pflanzen zu mähen, sie an einem Ufer zu lagern und die gesamte Pflanzenmasse zur Entsorgung in die Verbrennungsanlage in Bozen zu transportieren“, fasst die Direktorin des Biologischen Labors in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz Alberta Stenico zusammen.
In Abstimmung mit der Wildbachverbauung, der Landesabteilung Forstwirtschaft, dem Landesamt für Jagd und Fischerei, dem Landesamt für Natur, dem örtlichen Fischerverein und der Gemeindeverwaltung wurde beschlossen, das Wasser aus dem Teich abzulassen.
Wildbachverbauung setzt sauberes Murmaterial in den Weiher ein
Mit kleinstmöglichem Eingriff und größtmöglicher Wirkung setzt nun die Wildbachverbauungweitere Maßnahmen um, um der invasiven Pflanze die Lebensgrundlage zu entziehen, erklärt der Direktor des Landesamtes für Wildbach- und Lawinenverbauung West in der Agentur für Bevölkerungsschutz Peter Egger.
Da es sich beim Rablander Weiher um ein viel besuchtes Naherholungsgebiet handelt, wird mit großer Umsicht vorgegangen. „Wir sind derzeit mit zwei Baggern und neun Lastkraftwagen im Einsatz“, erläutert Projektant und Bauleiter Martin Eschgfäller:
„Vom Rückhaltebecken im Lahnbach vor dem Naturnser Kreisverkehr transportieren wir an die 16.000 Kubikmeter sauberes Murmaterial zum Weiher und lagern es im Fischerteich ab. In sämtlichen Bereichen, in denen die Wasserpflanze wächst, schüttet der Bautrupp mit dem stellvertretenden Vorarbeiter Martin Müller den See auf. Zudem errichten wir einen Damm aus Zyklopensteinen und Schüttgut zwischen dem Zielbach und der Einbuchtung des Sees im Westen, damit bei Hochwasser das Schüttgut nicht abtransportiert wird.“
In einem weiteren Schritt wird der Weiher renaturiert, dabei wird der temporäre Damm aus Zyklopensteinen und Schüttgut voraussichtlich in eine permanente Struktur umgewandelt und das derzeit eingebrachte Material ausgeräumt.
Invasive gebietsfremde Art Elodea nuttalli
Elodea nuttallii (die Schmalblättrige Wasserpest, nach dem englischen Botaniker Thomas Nuttall benannt) stammt aus Nordamerika und ist eine ausdauernde, untergetauchte Wasserpflanze, die sich sehr gut an die Umweltbedingungen anpasst und schnell wächst.
Ihre dichten Bestände haben negative Auswirkungen, auch auf den Fischbestand. Deshalb muss das Wasser entfernt werden, um die Pflanze daran zu hindern, sich zu vermehren, sich auszubreiten und andere Ökosysteme zu besiedeln und zu schädigen. Weil der Rablander Weiher in die nahe gelegene Etsch mündet, besteht die Gefahr, dass kleine Teilchen dieser Wasserpflanze weitere Lebensräume besiedeln könnten.
„Da der Weiher derzeit sehr trüb ist, können die Pflanzen keine Fotosynthese bilden, was sie an der Ausbreitung hindert“, erklärt die Biologin am Biologischen Landeslabor Renate Alber. Der Begriff invasiv beschreibt jene gebietsfremden, also nicht heimischen Arten, die ein Ökosystem gefährden können: „Diese Arten werden vom Menschen entweder bewusst oder unbewusst ins freie Gelände ausgesetzt. Wir beobachten mit Sorge eine stetige Zunahme dieses Aussetzens in den vergangenen 30 Jahren.“ Die Schmalblättrige Wasserpest wird als Aquarienpflanze gehandelt.
Aussetzung gebietsfremder Pflanzen oder Tiere in der freien Natur verboten
Um der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entgegenzuwirken, sieht das Gesetz (EU-Verordnung 1143 von 2014, umgesetzt durch das Gesetzesdekret 230/2017) vor, dass Regionen und autonome Provinzen, in denen invasive gebietsfremde Arten gemeldet werden, umgehend Maßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der Ausbreitung ergreifen müssen. Es ist auch notwendig, dass präventiv Maßnahmen ergriffen werden. Wenn es sich um eine gebietsfremde Art handelt, ist es verboten, sie zu verbreiten oder in der freien Natur auszusetzen, da dies zu negativen Auswirkungen auf das Gleichgewicht der Ökosystemeund sogar zum Aussterben einheimischer Arten führen kann.
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