Der Name des Haters
Nach einem Archivierungsantrag hat die Staatsanwaltschaft nun doch die IP-Adresse jenes Facebook-Users herausgefunden, der die grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa auf Facebook wüst beschimpft hat. Es gelang mit einem juristischen „Trick“.
von Thomas Vikoler
In Österreich sorgt derzeit der Suizid der 36-jährigen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr, die von militanten Impfgegnern massiv bedroht worden war, für große Empörung – und hat auch die Strafverfolger aufgeschreckt. Es gab Hausdurchsuchungen und andere Formen der Ermittlung gegen Personen, die unter Fake-Namen Straftaten begehen.
Staatsanwaltschaften sind dort wie hier dem Vorwurf ausgesetzt, zu Hass-Postings im Netz nicht mit der nötigen Hartnäckigkeit zu ermitteln. Häufig werden Verfahren mit der Begründung eingestellt, dass die IP-Adresse der Hater nicht ausfindig gemacht werden konnten.
So war es zunächst auch zu einer Strafanzeige der grünen Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa im vergangenen Jahr. Ein gewisser Bernd Rossin hatte Foppa im Zusammenhang mit dem Thema Einwanderung gewünscht, endlich von „5 gutbestückten Migranten ordentlich hergenommen“ zu werden.
Die Staatsanwaltschaft Bozen in der Person von Oberstaatsanwalt Axel Bisignano nahm daraufhin Ermittlungen zum Tatverdacht der Rufschädigung auf – gegen Unbekannt.
Es folgte allerdings ein Antrag Bisignano auf Einstellung des Verfahrens. Begründung: Es sei nicht gelungen, die IP-Adresse des genannten Bernd Rossin (offensichtlich ein Phantasie-Namen) herauszufinden.
Der Facebook-Konzern (inzwischen Meta) hatte sich geweigert, im Rahmen eines Rechtshilfeansuchens die IP-Adresse des Users zu nennen. Und zwar deshalb, weil in den USA, wo der Konzern seinen Rechtssitz hat, Rufschädigung keine Straftat ist.
Foppa, die bereits 2017 einem wahren Shitstorm im Netz ausgesetzt gewesen war, stellte sich juristisch über ihren Anwalt Felix von Wohlemuth (nebenbei grüner Co-Sprecher) gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft. „Ich fühle mich verschaukelt. Ganz schön demütigend das Ganze“, erklärte sie dazu.
Bei der Verhandlung vor dem Voruntersuchungsrichter zum Archivierungsantrag gelang ihr aber ein Erfolg: Der Richter ordnete weitere Ermittlungen an.
„Wir hatten darauf hingewiesen, dass Foppa von den Ermittlern nie zu dem Sachverhalt angehört worden war“, erinnert sich von Wohlgemuth, „aber auch, dass sie durch das Posting als Politikerin einem Einschüchterungsversuch ausgesetzt war.“ Der Foppa-Rechtsbeistand legte den Ermittlern auch nahe, eine IP-Andressen-Anfrage an den italienischen Ableger des Unternehmens Meta zu richten.
Oberstaatsanwalt Bisignano musste seine Ermittlungen jedenfalls fortsetzen und tat dies mit einer neuen Anfrage an den Meta-Konzern. Diesmal mit dem Hinweis, dass sich die erbetene Auskunft auf einen Fall von Drohung („minaccia“) beziehe. Weil Drohung im amerikanischen Recht als Straftat vorgesehen ist, rückte Meta die IP-Adresse heraus. Der juristische „Trick“ funktionierte.
Damit ist allerdings nicht ermittelt, wer tatsächlich das Hass-Posting mit dem Vergewaltigungswunsch ins Netz gestellt hat. Bisignano hat die Postpolizei nun beauftragt, dies herauszufinden. Erst wenn dies feststeht, können formal Ermittlungen gegen einen Tatverdächtigen (oder gar einer Tatverdächtigen) eingeleitet werden.
Eines hat das Rechtshilfeansuchen an die USA bzw. Meta jedenfalls ergeben: Hinter dem Phantasienamen Bernd Rossin verbirgt sich nicht jene Person, welche die geschädigte Partei (Brigitte Foppa) dahinter vermutet hatte, nämlich einen Handwerker aus dem Unterland.
Die nun herausgefundene IP-Adresse ist auf eine andere Person gemeldet, die nicht dem vermuteten Handwerksberuf nachgeht. Ob sie selbst das Hast-Posting geschrieben hat oder jemand anderes, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Offenbar ist inzwischen – so wie in Österreich – auch in der Staatsanwaltschaft Bozen die Bereitschaft gestiegen, gegen diese neuen Formen der (anonymen) Hetze gegen andere Menschen vorzugehen.
„Es geht in diesem Fall auch um den Aspekt der Generalprävention, also das Signal, dass die Bedrohung von Personen des öffentlichen Lebens nicht straflos bleibt“, bemerkt Foppa-Anwalt von Wohlgemuth zufrieden.
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