Neue Richtpreise
Die Landesregierung hat das aktualisierte Richtpreisverzeichnis für den Hoch- und Tiefbau genehmigt. So soll vermieden werden, dass Ausschreibungen aufgrund der Preissteigerungen leer ausgehen.
Das Land Südtirol begegnet den angestiegenen Preisen mit einer Aktualisierung der Richtpreise für den Hoch- und Tiefbau. Die Landesregierung hat eine zwischenjährliche Aktualisierung der zwei Richtpreisverzeichnisse für den Hochbau und für den Tiefbau genehmigt.
Die Aktualisierung wurde gemäß dem staatlichen Gesetzesdekret „Decreto Aiuti“ zu Maßnahmen für Energiepolitik, Unternehmensproduktivität und Investitionsheranziehung sowie zur Ukrainekrise (Misure urgenti in materia di politiche energetiche nazionali, produttività delle imprese e attrazione degli investimenti, nonché in materia di politiche sociali e di crisi Ucraina) vorgenommen.
Die Landesvergabeagentur (AOV) wurde von der Landesregierung damit beauftragt, alle vorgenommenen Aktualisierungen der Richtpreisverzeichnisse 2022 im dafür vorgesehenen Bereich auf der Internetseite zu veröffentlichen. Erarbeitet wurden die entsprechenden Vorschläge gemeinsam mit den Preisgremien und der Handelskammer Bozen.
Wichtig wurde die Anpassung der Richtpreisverzeichnisse vor allem aus zwei Gründen:
Durch die Aktualisierung können öffentliche Auftraggeber den Wirtschaftsteilnehmenden, die im ersten Halbjahr 2022 öffentliche Arbeiten abgewickelt haben, eventuelle Preiskompensationen anerkennen.
Zudem können die öffentlichen Auftraggeber nun eine Schätzung der Auftragswerte auf der Grundlage aktualisierter Preise erstellen.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Ausschreibungen aufgrund nicht realistischer vorgegebener Preise leer ausgehen, heißt es in einer Aussendung des Landespresseamtes.
Alle Informationen zu den Richtpreisverzeichnissen gibt es im Portal „Arbeit und Wirtschaft“ auf der Internetseite des Landes Südtirol.
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